Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 248

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Das Wechselkennzeichen betreffend möchte ich sagen: Es gibt zwischen 200 000 und 250 000 Besitzer von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen, und die müssen für jedes Fahrzeug eine Vignette lösen, obwohl sie die motorbezogene Versicherungssteuer und die Prämie nicht doppelt zu bezahlen brauchen. Es wäre angebracht, dass man für die­se Wechselkennzeichen eine Vignette herausgibt, aber da geht man ganz andere We­ge. Es ist so, dass die Erhöhung des Vignetten-Preises um 1,20 € – die Inflationsabgel­tung, die der Vignetten-Preis jetzt beinhaltet – praktisch mit 1. Dezember beziehungs­weise mit 1. Jänner erfolgt – mit 1. Dezember kann man die Vignette kaufen –, aber die Trafikanten bekommen wesentlich weniger Provision dafür als früher. Diese bekom­men nur 1,70 € und nicht 2 € und 7 Cent, also um 18 Prozent weniger. Jene, die Trafi­ken betreiben, sind meistens behinderte Menschen, und genau die trifft, die haben das zu tragen.

Ich verstehe es überhaupt nicht, dass man dort einkürzt, wenn man sonst das Ganze anhebt; vor allem auch dann nicht, wenn ich dieses Papier „Wege in die Zukunft – In­vestitionsprogramm für die Verkehrsinfrastruktur“ von der SPÖ aus dem vorigen Jahr in Händen halte, in dem steht, dass man das kleine und das große Pendlerpauschale zu­sammenzieht, um endlich eine Vereinfachung in diesem Bereich durchzuführen und die Pendler und Berufsgruppen, die in diesem Bereich tätig sind, zu entlasten. Für die SPÖ kommt eine weitere Erhöhung der Steuern und Abgaben für private Kraftfahrer nicht in Frage, steht hier. – Was tun Sie jetzt? Sie erhöhen diese schon wieder. Sie ha­ben Ihr Wahlversprechen wiederum gebrochen! (Beifall beim BZÖ.)

20.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Abänderungsantrag der Abgeordne­ten Dolinschek, Haubner, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen zum Bericht des Ver­kehrsausschusses (239 d.B.) über die Regierungsvorlage (217 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Ge­setz geändert werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I (Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002) wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 7 wird folgende Ziffer 7a eingefügt:

„7a. § 10 Abs. 1 lautet:

,(1) Die Benützung von Mautstrecken mit einspurigen Kraftfahrzeugen und mit mehr­spurigen Kraftfahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegt der zeitabhängigen Maut. Das Bundesstraßennetz unter­liegt im Stadtgebiet nicht der zeitabhängigen Maut.‘“

Begründung:

Mit dem Jahr 1997 erhielt die Asfinag die umfassende Zuständigkeit das österreichi­sche Autobahnen- und Schnellstraßennetz zu bemauten. Dieses zeitabhängige Maut-


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