Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 249

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system mittels Vignette wurde unter der damaligen SPÖ/ÖVP Bundesregierung des­halb beschlossen, um als Vorstufe zum geplanten flächendeckenden, fahrleistungsab­hängigen Mautsystem (Road Pricing) die Finanzierung der Lücken im hochrangigen Straßennetz zu schließen.

Damit galt ab diesem Zeitpunkt für Motorrad, Pkw, Bus und vorerst für Lkw bis 12 Ton­nen Gesamtgewicht die Vignettenpflicht auf allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen.

Mit Inkrafttreten des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes besteht das Bundesstra­ßennetz nur mehr aus Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) und Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen), die mautpflichtig sind.

Weiters wurden durch die Übertragung der Bundesstraßen an die Länder einige Lan­desstraßen wie die zuletzt vieldiskutierte Wiener Nordbrücke nicht in Ländergewahr­sam gestellt, sondern wurde ein Teil der Donauufer Autobahn und somit vignetten­pflichtig.

Im Laufe der Jahre hat sich aber gezeigt, dass jene Kraftfahrer, welche die Nordbrücke zur Erreichung der Innenstadt benötigen und die Vignettenpflichtigen Stadtautobahnen nicht benützen wollen, auf die Floridsdorfer-, Brigittenauer- und Reichsbrücke auswei­chen, da dort keine Vignettenpflicht gilt.

Auch in Linz und anderen Großstädten ist es zu einem Ausweichverkehr gekommen, weil sie im innerstädtischen Bereich von einer zeitabhängigen Mautpflicht betroffen sind. Anstatt einer Entlastung des Verkehrs in den Ballungszentren herbeizuführen, steigt der Ausweichverkehr in den Städten an.

Dadurch ist zu befürchten, dass in den Großstädten immer mehr Menschen im tägli­chen Verkehrsstau ersticken und diese Situation zu einer erheblichen Umweltbelastung führt.

Hier zeigt sich, dass es für die Kraftfahrer unzumutbar ist, wenn sie im innerstädtischen Bereich auch eine Maut entrichten müssen.

Da die Kontrolle der Vignettenverwendung gerade im innerstädtischen Bereich ohnehin ein zusätzliches Stau- und Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellt und der Ein­nahmenentfall der Vignette durch die Befreiung des innerstädtischen Bereiches sehr gering ausfallen würde, ist es dringend erforderlich, dass die hochrangigen Bundes­straßen im Stadtgebiet von der Mautpflicht befreit werden.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi mit 2 Minuten Wunschredezeit, wie ich sehe. – Bitte.

 


20.29.17

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dolinschek, Sie wissen ganz genau, dass der Herr Bundesminister im Ausschuss sämtliche Ihrer Fragen beantwortet hat und dass Sie nur teilweise recht haben. Er hat gesagt, Ihre Anträge werden nicht schubladisiert wie in der Vergangenheit bei Verkehrsminister Gorbach, der nicht immer im Ausschuss war, sondern wir werden über diese Anträge sprechen. Jene Anträge, die gut sind, werden jetzt geprüft; egal ob Vignette oder Maut betreffend.

Es ist ein Wandel in der Verkehrspolitik bemerkbar, denn es erfolgte eine Qualitätsstei­gerung in Hinblick auf den letzten Minister.

 


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