system mittels Vignette wurde unter der damaligen SPÖ/ÖVP Bundesregierung deshalb beschlossen, um als Vorstufe zum geplanten flächendeckenden, fahrleistungsabhängigen Mautsystem (Road Pricing) die Finanzierung der Lücken im hochrangigen Straßennetz zu schließen.
Damit galt ab diesem Zeitpunkt für Motorrad, Pkw, Bus und vorerst für Lkw bis 12 Tonnen Gesamtgewicht die Vignettenpflicht auf allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen.
Mit Inkrafttreten des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes besteht das Bundesstraßennetz nur mehr aus Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) und Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen), die mautpflichtig sind.
Weiters wurden durch die Übertragung der Bundesstraßen an die Länder einige Landesstraßen wie die zuletzt vieldiskutierte Wiener Nordbrücke nicht in Ländergewahrsam gestellt, sondern wurde ein Teil der Donauufer Autobahn und somit vignettenpflichtig.
Im Laufe der Jahre hat sich aber gezeigt, dass jene Kraftfahrer, welche die Nordbrücke zur Erreichung der Innenstadt benötigen und die Vignettenpflichtigen Stadtautobahnen nicht benützen wollen, auf die Floridsdorfer-, Brigittenauer- und Reichsbrücke ausweichen, da dort keine Vignettenpflicht gilt.
Auch in Linz und anderen Großstädten ist es zu einem Ausweichverkehr gekommen, weil sie im innerstädtischen Bereich von einer zeitabhängigen Mautpflicht betroffen sind. Anstatt einer Entlastung des Verkehrs in den Ballungszentren herbeizuführen, steigt der Ausweichverkehr in den Städten an.
Dadurch ist zu befürchten, dass in den Großstädten immer mehr Menschen im täglichen Verkehrsstau ersticken und diese Situation zu einer erheblichen Umweltbelastung führt.
Hier zeigt sich, dass es für die Kraftfahrer unzumutbar ist, wenn sie im innerstädtischen Bereich auch eine Maut entrichten müssen.
Da die Kontrolle der Vignettenverwendung gerade im innerstädtischen Bereich ohnehin ein zusätzliches Stau- und Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellt und der Einnahmenentfall der Vignette durch die Befreiung des innerstädtischen Bereiches sehr gering ausfallen würde, ist es dringend erforderlich, dass die hochrangigen Bundesstraßen im Stadtgebiet von der Mautpflicht befreit werden.
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi mit 2 Minuten Wunschredezeit, wie ich sehe. – Bitte.
20.29
Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dolinschek, Sie wissen ganz genau, dass der Herr Bundesminister im Ausschuss sämtliche Ihrer Fragen beantwortet hat und dass Sie nur teilweise recht haben. Er hat gesagt, Ihre Anträge werden nicht schubladisiert wie in der Vergangenheit bei Verkehrsminister Gorbach, der nicht immer im Ausschuss war, sondern wir werden über diese Anträge sprechen. Jene Anträge, die gut sind, werden jetzt geprüft; egal ob Vignette oder Maut betreffend.
Es ist ein Wandel in der Verkehrspolitik bemerkbar, denn es erfolgte eine Qualitätssteigerung in Hinblick auf den letzten Minister.
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