Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 267

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guten Zusammenarbeit haben wir hier etwas Anständiges zustande gebracht, und ich danke dafür. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

21.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.20.53

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Die Not­wendigkeit für die vorliegende Novelle liegt darin, dass das Seilbahngesetz 2003 in einigen Bestimmungen sehr schwierig zu vollziehen ist. Dabei besteht in einigen Punk­ten dringender Handlungsbedarf. Mit der vorliegenden Novelle wird diesem Umstand, wie ich meine, Rechnung getragen. Insbesondere gibt es Anpassungen und verfah­rensrechtliche Erleichterungen in Bezug auf die zuständigen Behörden und in Bezug auf den Verfahrensablauf.

Darüber hinaus stellt die Novelle einige missverständliche Formulierungen des Seil­bahngesetzes richtig. Ich möchte hier anmerken, dass die mit der Vollziehung befass­ten Behörden und Sachverständigen gefordert sind. Keine der geplanten gesetzlichen Änderungen ist als Aufweichung der heute geltenden Bestimmungen zum Schutz der Sicherheit der Fahrgäste und auch des Betriebspersonals auszulegen. Dies betrifft ins­besondere die Möglichkeit, in einem größeren Ausmaß als bisher Umbauten an den Seilbahnen ohne vorausgehendes behördliches Bewilligungsverfahren durchzuführen. Dieses Recht des Betreibers ist von der zuständigen Behörde als Verpflichtung zu ver­stehen, die behördliche Überwachung der Einhaltung der relevanten sicherheitstechni­schen Standards und des Standes der Technik durchzuführen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsstan­dards ist wie bisher von allen Betreibern – das ist ganz klar – einzufordern. Dies gilt auch für die Formulierung einer Verordnung zum Seilbahngesetz mit näheren Bestim­mungen zu den in der Novelle geplanten verfahrensrechtlichen Erleichterungen. Hier­bei ist auf die Einhaltung der notwendigen Sicherheitsstandards der Seilbahnen zu achten.

Eines ist mir noch besonders wichtig zu sagen: So etwas wie wirtschaftlich zumutbare Sicherheitsstandards sind nicht akzeptabel. Eine Seilbahn, die nicht sicher zu betrei­ben ist, darf eben auch nicht gebaut werden oder wiedererrichtet werden. Die Tragödie von Kaprun ist uns allen noch in trauriger Erinnerung – und sie darf sich einfach nicht wiederholen! (Beifall bei der SPÖ.)

21.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kainz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.23.28

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Hohes Haus! Vieles ist bereits gesagt worden zu dieser zweifellos wichtigen Materie. Österreich ist – und darauf können wir stolz sein – ein Tourismusland, und ge­rade der Wintertourismus mit all seinen Liftanlagen hat eigentlich eine sehr, sehr positi­ve Entwicklung, ja fast eine Erfolgsgeschichte hinter sich.

1957 gab es 358 Liftanlagen – im heurigen Jahr, 2007, sind es stolze 3 003, 14 500 Mitarbeiter und über 630 Millionen beförderte Personen, vor allem im Winter mit 602 Millionen.

Niederösterreich, und darauf bin ich stolz, hat auch einige bedeutende Schigebiete. Ich möchte stellvertretend für viele das Schigebiet St. Corona am Wechsel nennen, wo ich


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