Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 269

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geplanten Änderung des Seilbahngesetzes hinweisen, den man nicht sofort damit in Verbindung bringt, der mir als Physiotherapeutin aber sehr wichtig ist, nämlich die Si­cherung von Bewegungsräumen für Kinder durch die Sicherung von Klein- und Kleinst­schigebieten.

Wir haben in Oberösterreich eine ganze Menge davon. Wir haben zum Beispiel 25 Schigebiete mit einem Lift, 13 Schigebiete mit zwei Liften. Die werden sehr, sehr gerne von Familien und von Kindergärten genutzt, damit sich die Kinder Anfangskennt­nisse des Schifahrens aneignen. Somit haben sehr viele Kinder besonders im städti­schen Bereich die Möglichkeit, spezielle motorische Fähigkeiten zu erwerben.

Wie wir alle wissen, wachsen unsere Kinder immer mehr sitzend auf. Das führt leider schon in sehr jungen Jahren zu einem Defizit im motorischen Bereich, im Wahrneh­mungsbereich, aber auch bei kognitiven Fähigkeiten. Das bedeutet, alles, was Kindern hilft, ihren Bewegungsdrang ausleben zu können, sollte von uns unterstützt werden.

Eine Gefährdung dieser vielen Standorte durch eine überbordende Bürokratie oder durch praxisferne Vorschriften schadet daher nicht nur den Betreibern und den Ange­stellten, sondern ist im Lichte einer weiteren Einschränkung des Bewegungsraums von Kindern als negativ anzusehen. Außerdem existiert in sehr vielen dieser Schigebiete auch ein kleines gastronomisches Angebot (Ah-Rufe bei der FPÖ), was natürlich Ar­beitsplätze sehr oft für Frauen bringt, und diese Arbeitsplätze wären dann auch gefähr­det. (Beifall des Abg. Dr. Stummvoll.)

Sicherheit hat natürlich eine sehr hohe Priorität. Das bedeutet, alle Änderungen techni­scher Natur müssen natürlich vom Gesichtspunkt der Sicherheit für Kunden, aber auch fürs Personal den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es hat sich allerdings in den letzten vier Jahren gezeigt, dass es einen Änderungsbedarf in Richtung Anpas­sung gibt. Daher freue ich mich sehr, wenn durch die geplante Gesetzesänderung ein Stück Lebensqualität für unsere Kinder und speziell für die Familien erhalten bleibt. (Beifall bei der ÖVP.)

21.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es hat sich nun Frau Staatssekretärin Kranzl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.30.01

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Christa Kranzl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Weil insbesondere das Unglück von Kaprun angesprochen wurde, ist es mir einfach ein Bedürfnis, das zu un­terstreichen: Sie können versichert sein, dass weder das Bundesministerium für Ver­kehr, Innovation und Technologie noch Verkehrsminister Faymann oder meine Wenig­keit Ihnen ein Gesetz vorlegen würden, in dem die Sicherheitsbestimmungen bei Seil­bahnen verschlechtert werden. – Es ist mir, wie gesagt, ganz wichtig, das zu unterstrei­chen.

Tatsache ist, dass es hier eine Reihe von legistischen Veränderungen im Hinblick auf eine Verwaltungsvereinfachung gibt, und ich glaube, dass das durchwegs eine sehr vertretbare Vorlage ist, die selbstverständlich einerseits den Seilbahngesellschaften, auf der anderen Seite aber auch den hohen Ansprüchen der österreichischen Gesetz­gebung überhaupt zugute kommt.

Es ist mir einfach wichtig, zu unterstreichen, dass es einerseits sehr strenge Genehmi­gungsverfahren gibt, die, glaube ich, das Allerwichtigste sind, dass dieses Gesetz an­dererseits aber auch ermöglicht, dass bestehende Anlagen, die funktionstüchtig und betriebsbereit sind, ebenfalls umgebaut werden können. Ich denke mir, das ist ein sehr positiver Effekt dieses Gesetzes. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.31

 


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