Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 274

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Darstellung der Einkommenssituation in Österreich, ein hochinteressanter Bericht, für den wir wirklich danken.

Von niemandem wurde heute bisher der zweite Teil dieses Berichtes betreffend das Bezügebegrenzungsgesetz erwähnt, der uns leider Gottes nicht vorgelegt werden konnte. Es wurden in diesem Bericht keine Bezüge veröffentlicht, die all jene Unter­nehmen betreffen, die der Rechnungshof prüfen kann und wo alle Verdiener mehr als 80 Prozent eines Durchschnittsverdienstes eines Parlamentsabgeordneten haben. Hier hat es nämlich Prüfungsverweigerungen gegeben, und ich empfinde es schon als gro­ßes Manko, dass wir eigentlich nicht erfragen können, was Vorstände und Aufsichts­räte in staatsnahen Unternehmen verdienen, die vom Rechnungshof geprüft werden. Zwar werden solche Bezüge in den Medien veröffentlicht, aber gegenüber dem Rech­nungshof ist diese Weitergabe personenbezogen leider nicht möglich.

Aber wenn ich mich jetzt in diese Verteilungsdebatte einklinke, dann halte ich fest, dass es schon ein Wahnsinn ist, wenn man feststellt, dass sich die Bezüge in den halb­staatlichen und staatlichen Unternehmen innerhalb der letzten sechs Jahre verfünffacht haben und Spitzengagen wie zum Beispiel in der OMV von 2,8 Millionen € jährlich, also plus 367 Prozent, oder bei der Firma Andritz von 1,8 Millionen €, also plus 309 Pro­zent, gezahlt werden.

Auf der einen Seite gibt es gigantische Zuwächse bei den Spitzenmanagern, auch im halböffentlichen Bereich, auf der anderen Seite sind real sinkende Einkommen bei brei­ten Bevölkerungskreisen festzustellen. Das ist das wirkliche Problem, das aus diesem Einkommensbericht auch hervorgeht, und das ist zu beseitigen.

Es wurde im Ausschuss aber auch beklagt, dass wir diese personenbezogenen Daten nicht erfragen können. Deswegen bringe ich heute auch einen Entschließungsantrag der Freiheitlichen Partei ein, um auch selbst einmal zu signalisieren, dass wir bereit sind, offenzulegen und zum Beispiel über die Parlaments‑Homepage darzulegen, wer welche Nebenbezüge hat.

Es ist für uns zu wenig, nur im Ausschuss zu beklagen, dass personenbezogene Daten von Spitzenmanagern nicht veröffentlicht werden, es aber selbst hier nicht zu tun. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Deswegen darf ich diesen Antrag vorlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hauser und Kollegen betreffend Offenlegung der Bezüge von Abge­ordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Es ist dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, welche vor­sieht, dass die Liste gemäß § 9 des Bezügebegrenzungsgesetzes auf der Homepage der Parlamentsdirektion kundzumachen ist.“

*****

Ich bin schon gespannt, wer dieser Initiative zustimmt!

Abschließend komme ich, weil noch ein bisschen Zeit ist, zu den Maßnahmen: Was ist zu tun, um vor allem diese gigantische Einkommensschere zwischen Arm und Reich zu verkleinern? – Vor allem muss einmal die Massenkaufkraft auf dem inländischen Markt wesentlich vergrößert werden. Das heißt, es sind wirklich eine Lohnsteuerreform


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite