Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 275

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und vor allem ein Familiensplitting mehr als notwendig, und zwar je früher, desto bes­ser. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag des Abgeord­neten Hauser ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hauser und weiterer Abgeordneter betreffend Offenlegung der Be­züge von Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Berichtes des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III‑7 d. B.) des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2004 und 2005 (234 d. B.) in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17. Oktober 2007.

Die Offenlegung der Liste gemäß § 9 Bezügebegrenzungsgesetz war in den vergange­nen Monaten Thema in der Öffentlichkeit. Um zu gewährleisten, dass die vom Gesetz­geber geforderte Transparenz sicher gestellt ist, stellen die unterzeichneten Abgeord­neten nachfolgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Es ist dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, welche vor­sieht, dass die Liste gemäß § 9 des Bezügebegrenzungsgesetzes auf der Heimseite der Parlamentsdirektion kundzumachen ist.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Sie wollen 3 Minuten sprechen. – Bitte.

 


21.48.22

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Rechnungshof-Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Bezügebe­grenzungsgesetz und vor allem zum Einkommensbericht sind schon sehr viele Dinge gesagt worden.

Ich bedanke mich namens unserer Fraktion für die verlässliche Datenlandschaft, die vom Rechnungshof zur Verfügung gestellt wurde. Aber auch die Statistik Austria liefert uns sehr nützliche Informationen im Finanzausschuss, auch im Zusammenhang mit der Berechnung der Steuereinnahmen. (Beifall beim BZÖ.)

Mich wundert ein bisschen, dass vor allem die ÖVP nicht das Haushaltseinkommen gefordert hat, nachdem sie sich jetzt auch mit dem Familiensplitting beschäftigt.

Ich sage auf alle Fälle dazu, dass wir es im Sinne der Vergleichbarkeit der Branchen gerne sehen würden, wenn wir auch das Einkommen auf den Stundenlohn herunter­brechen, um eine noch bessere, direktere Vergleichbarkeit zu haben. Ich glaube näm­lich, dass Stundenlohnvergleiche aussagekräftiger sind als Vergleiche von Jahreslohn-


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