Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 325

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bauern bemühen sich überdurchschnittlich. Und ich sehe überhaupt nicht ein, wenn dann Gelder, die die Biobauern schwer erwirtschaften und die ihnen abgezogen wer­den, für die konventionelle oder für andere Werbung verwendet wird. Ich denke, da wä­re schon auch Fairness angesagt. Hier muss man schon einmal ganz ernst mit der AMA reden, denn ich denke, hier ist es auch ganz notwendig.

Gerade der Biolandbau in Österreich hat so einen hohen Stellenwert in Europa. Davon profitiert die gesamte Landwirtschaft. Ich denke, das ist den Bauern hier nicht bewusst. Gerade der Biolandbau bringt natürlich auch für die CO2-Reduktion viel; auch das ist mir ein Anliegen.

Trotzdem würde ich bitten, dass wirklich auch die Landwirte, die im konventionellen Landbau arbeiten, endlich zur Kenntnis nehmen, dass der Feinkostladen Österreich hauptsächlich von der Biolandwirtschaft getragen wird. – Danke. (Beifall bei BZÖ und Grünen. – Abg. Dr. Pirklhuber: Jawohl!)

0.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort dazu ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 335/A dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu.

00.42.5125. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Pfle­gegeld eingeführt wird (Bundespflegegeldgesetz – BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, geändert wird (327/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Ing. Hofer. Ich erteile es ihm.

 


0.43.10

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Unbestritten ist, dass es im Bereich der Pflegegeldeinstufung für Kinder weiteren Verbesserungsbe­darf gibt. Wir müssen erkennen, dass es bei der Pflegegeldeinstufung für Kinder zu Situationen kommt, die an der Realität vorbeigehen. Derzeit wird nur jener Zeitaufwand berücksichtigt, der über den Zeitaufwand für die Betreuung eines gleichaltrigen Kindes hinausgeht.

Sie können sich vorstellen, dass man, wenn man ein fünfjähriges Kind hat und sich im Haus bewegt, in der Küche ist und das Kind im Wohnzimmer ist, das fünfjährige Kind – ich bin öfter in der Küche, weil ich gerne Brot backe –, dass ich meine Tochter im Wohnzimmer spielen lassen kann, ohne dass irgendetwas passiert. Wenn das Kind be­hindert ist, dann kann ich das nicht, vor allem dann nicht, wenn eine Selbstgefährdung vorliegt. Da geht das Vorarlberger Pflegegesetz einen sehr, sehr guten Weg. Dort ist nämlich festgelegt, dass bei Personen, bei denen eine Selbstgefährdung vorliegt, die Beaufsichtigung als Schutz der Person zur Verhinderung von gesundheitlichen Schä­den und Verletzungen zum Pflegebedarf zählt. Das wäre auch eine sehr gute Rege­lung für uns auf Bundesebene. Das Vorbild Vorarlberg ist hier ein sehr gutes.

Ich möchte noch anfügen, dass es bei Kindern so ist, dass man im Rahmen der Pflege viele Tätigkeiten vornehmen muss, damit die Kinder im Rahmen der aktivierenden Pfle-


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