Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 102

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deutlich zum Vorschein kommt, denn, und das ist mir noch gut im Ohr, am 19. Septem­ber dieses Jahres hat sie im Gleichbehandlungsausschuss gesagt – auf eine Frage der Grünen –: Ich weiß, die Migrantenfamilien sind besonders benachteiligt, aber wir set­zen jetzt Maßnahmen wie eine erhöhte Förderung des dritten Kindes. Das ist der ge­eignete Weg, um die Migrantenfamilien zu fördern. – Ich fürchte fast, wenn ich mir diese Regierungsvorlage anschaue, dass sich das auch durchgesetzt hat.

Ich möchte Sie bitten: Fördern wir doch schon das zweite Kind, fördern wir unsere hei­mischen Familien, sie sind immerhin die Basis für unseren Staat! (Beifall bei der FPÖ.)

14.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die soeben von Frau Abgeordneter Dr. Belako­witsch-Jenewein eingebrachten Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz und weiterer Abgeordneter zum Bericht des Familien­ausschusses über die Regierungsvorlage (228 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (316 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die dem Bericht des Familienausschusses (316 d.B.) angeschlossene Regierungsvor­lage (228 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 4 wird folgende Ziffer 4a eingefügt:

„4a. § 8 Abs. 4 lautet:

,(4) Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich behindert ist, monatlich um 151,50 €.‘“

Begründung

In den letzten Jahren sind die Kosten, die aufgrund einer Behinderung anfallen, massiv angestiegen. Demgegenüber wurde jedoch das Pflegegeld seit 1996 nur einmal – An­fang 2005 – um 2 Prozent erhöht. Damit wurde aber nicht einmal die Inflation abge­deckt. Auch in dieser Legislaturperiode ist nur einmal eine Erhöhung des Pflegegeldes vorgesehen. Einen gewissen Ausgleich könnten Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Familienlastenausgleichsgesetz darstellen.

In diesem Zusammenhang wird daher eine deutliche Anhebung des Zuschlags für erheblich behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) von derzeit 138,30 Euro auf 151,5 Euro gefordert, um die Position der Menschen mit Behinderung zu verbessern und die Armutsgefährdung dieser Personengruppe und ihrer Familien abzuschwächen.

Der Umfang der Erhöhung entspräche einer Abgeltung der inflationären Entwicklung seit dem Zeitpunkt der letzten Anpassung (Jänner 2003 bis Dezember 2007; inflati­onsbedingte Preisentwicklung in diesem Zeitraum: 9,5 Prozent – Prognose der Wirt­schaftskammer Österreich).

 


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