Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 103

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Kosten: Derzeit (September 2007) beziehen etwa 68.600 Kinder die erhöhte Familien­beihilfe. Durch die Erhöhung um 13,2 Euro ergibt sich eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von rund 10,8 Mio. Euro.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz und weiterer Abgeordneter zum Bericht des Familien­ausschusses über die Regierungsvorlage (228 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (316 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die dem Bericht des Familienausschusses (316 d.B.) angeschlossene Regierungsvor­lage (228 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Die Ziffer 4 wird wie folgt geändert:

„4. § 8 Abs. 3 lautet:

,(3) Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe

a) für zwei Kinder um 15 €,

b) für drei Kinder um 50 €,

c) für vier Kinder um 100 €,

d) für jedes weitere Kind um 50 €.‘“

Begründung

Durch die Regierungsvorlage 228 d.B. erhöhen sich zwar die Gesamtbeträge der Fa­milienbeihilfe bei der Geschwisterstaffelung für mehr als 2 Kinder, Familien mit zwei Kindern werden jedoch nicht berücksichtigt.

                                 AÄA                 RVL                      alt                 Diff. AÄA          Diff. RVL

2 Kinder:                  15                  12,80                  12,80                 17,2%               0,00%

3 Kinder:                  50                  47,80                  38,30                 30,5%               24,8%

4 Kinder:               100                  97,80                  63,80                 56,7%               53,3%

5 Kinder:               150               147,80                  89,30                 67,9%               65,5%

6 Kinder:               200               197,80               114,80                 74,2%               72,3%

7 Kinder:               250               247,80               140,30                 78,2%               76,6%

Neben einer Berücksichtigung von Zweikindfamilien stellen sich die geänderten Sätze als klarer und für den Bürger einprägsamer dar. Durch diese Änderung wären vor allem auch die typischer Weise „kleineren“ heimischen Familien berücksichtigt. Großfamilien mit mehr als drei Kindern kommen leider bei der heimischen autochthonen Bevölke­rung nur sehr selten vor. Von den in der Regierungsvorlage 228 d.B. vorgeschlagenen Änderungen wären also vor allem große Zuwandererfamilien betroffen. Es ist nicht ein­zusehen weshalb Familien mit zwei Kindern von der Änderung des Familienlastenaus­gleichsgesetzes nicht profitieren sollten.

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