Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 200

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.43.166. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (231 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafgesetzbuch und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (Strafprozessreformbegleitgesetz I) (273 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 6 erteile ich Frau Berichterstat­terin Ablinger das Wort. – Bitte.

 


19.43.34

Berichterstatterin Sonja Ablinger: Herr Präsident! Ich bringe folgende Druckfehler­berichtigung vor:

In Artikel I Ziffer 115 lautet die Novellierungsanordnung: „An die Stelle der Überschrift des XX. Hauptstückes tritt folgende Überschrift:“ – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich danke der Frau Berichterstatterin. Die Druckfehlerberichtigung steht mit in Verhandlung.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 4 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Graf – in Richtung des sich zum Rednerpult begeben­den Abg. Dr. Fichtenbauer –: Jetzt musst du deine Rede umschreiben, weil jetzt ist alles anders! – Heiterkeit bei der FPÖ.)

 


19.44.18

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich schreibe mir prinzipiell keine Reden. Ich darf offen bekennen, dass ich es zur Wohlbestallung meines Gefühlslebens im Alltag buchstäblich nicht zuwege bringe, mir eine Rede, die ich zu halten hätte, wörtlich aufzuschreiben. Das geht wider meine Natur. Als praktizierender Anwalt weiß ich, das geht immer schief, wenn man sich ein Plädoyer schon vorher aufschreibt, weil der Prozess meistens völlig anders verläuft. Mit dieser meiner Eigenschaft muss ich auch im Parlament auskommen – und Sie mit mir. Ich habe keine aufgeschriebene Rede; ich habe Teile des wohl zur Be­schließung gelangenden Gesetzestextes mit und möchte kurz darauf zu sprechen kommen.

Es ist natürlich so, dass die Novellierung des Strafprozessrechtes ein jahrzehntelang gehegtes Anliegen gewesen war und wir mit der Strafprozessnovelle, die im Jah­re 2004 beschlossen wurde, einen ersten Teil, nämlich das Vorverfahren, als erledigt betrachten können.

Immerhin ist das Stammgesetz aus dem Jahr 1872 gewesen, stammte noch zur Hälfte aus der Zeit des reinen Schriftlichkeitsprozesses, war damals ein radikal modernes Gesetz, dessen Radikalität wir heute gar nicht mehr genug einschätzen können. Es war eine Wendung vom schriftlichen Geheimprozess zum öffentlichen mündlichen Pro­zess, mit dem Mündlichkeitsprimat unter Beteiligung des Volkes an der Rechtsfindung in Form der Laiengerichtsbarkeit.

 


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