Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 199

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bunden eine notwendige und für mich auch wichtige Veränderung in der Zusammen­setzung des Aufsichtsrates.

Künftig werden vier Ministerien, nämlich das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als wichtiger Partner, wie heute schon mehrfach erwähnt, für die Vereinbarkeit, das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz als Vertreter des sozia­len Schutzes, aber auch der Männer in den Familien, das Frauenministerium als Lobby der Fraueninteressen und das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend als Wahrer der Interessen der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Familien in die­ser Institution vorherrschen. Das ist eigentlich der ursprüngliche Grund.

Lassen Sie mich nur noch drei Dinge sagen: Ich glaube, wir dürfen nicht alles schlecht­machen, was in der Vergangenheit passiert ist; die Intention war richtig, die Vereinbar­keit von Beruf und Familie. Die Frage ist nur: Wie kann ich so etwas erreichen? Es ist auch die Intention, eine Anlaufstelle für die verschiedenen in diesen Strukturen Betei­ligten zu schaffen. Ich glaube nur auch – und davon bin ich zutiefst überzeugt –, dass alle diese Kompetenzen, die auch im Gesetz aufgezählt werden, sehr wohl durch sehr kompetente Partner im Bundesministerium, durch Beamte des Bundesministeriums getragen werden können.

Daher haben wir erstens einen Tätigkeitsbericht gefordert, zweitens auch entspre­chende Aufzeichnungen gefordert, drittens eine entsprechende Eingliederung örtlicher Natur ins Ministerium umgesetzt und werden hier in Gesprächen mit den Vertragsin­habern und entsprechenden Rechtsberatungen schauen, dass wir letztendlich diese Kompetenzen alle wieder in das Bundesministerium zurückholen können. Ich glaube, dass das ein richtiger Schritt ist.

Ich kann leider noch keine konkreten Zeitangaben machen. Die Juristen unter Ihnen wissen, dass es vor allem im arbeitsrechtlichen Bereich nicht immer ganz einfach ist, Lösungen zu schaffen. Wir sind daran, es zu tun. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist. Ich bitte daher im Sinne dieser Kompetenzübernahme, dass ich auch diese Tätigkeiten tun kann, um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 227 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich lasse daher zunächst über diesen Zusatzantrag und danach über den Gesetzent­wurf in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Die Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag ein­gebracht, der die Einfügung einer Ziffer 2a zum Inhalt hat.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Ein­gang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

 


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