ordnung mit zu integrieren. Dabei ist es in den Verhandlungen auch darum gegangen, natürlich einerseits den Schutz der Opfer, die Möglichkeit für Opfer, sich im Strafverfahren zu beteiligen, die Möglichkeit der Opfer, im Strafverfahren letztlich auch einen Zuspruch für ihre Ansprüche zu bekommen, auszubauen und trotzdem das Strafverfahren, das letztlich natürlich auf einen anderen Zweck gerichtet ist, nämlich über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten, eines Beschuldigten zu entscheiden, nicht zu lange hinauszuzögern.
Ich glaube, dass hier eine gute Lösung gefunden worden ist, die in Zukunft sicherstellt, dass Opfer wirklich auch beigezogen werden, dass sie auch über ihre Rechte informiert werden und dass sie die Möglichkeit haben, diese Rechte auch geltend zu machen und sich im Strafverfahren anzuschließen.
Alles in allem glaube ich, dass diese erste Anpassung – eine zweite ist sozusagen auf dem Wege – ein wichtiger Schritt ist und dass wir das heute durchaus gemeinsam beschließen können. Das ist vor allem an die Kolleginnen und Kollegen der FPÖ und des BZÖ gerichtet, die hier noch manche Bedenken geäußert haben, zwar nur in kleinen Teilbereichen, aber doch.
Ich glaube – und wir haben das ja auch diskutiert –, dass man natürlich jetzt diese Bedenken einmal aufzeigen kann, dass sie aber letztlich nicht dazu führen müssen, das Paket abzulehnen. Insbesondere wundert es mich gerade bei diesen beiden Fraktionen, die durchaus – und ich halte das auch für richtig – immer wieder betonen, wie wichtig es ist, Straftäter auch entsprechend zu verfolgen, dass man da vor allem Bedenken insofern hat, als man ihrerseits die Meinung vertritt, dass eine Falschaussage vor den Untersuchungsbehörden, vor den Ermittlungsbehörden, vor einer Verwaltungsbehörde weniger stark bestraft werden soll, weil letztlich – ich glaube, auch das muss man sehen – eine solche Falschaussage am Beginn des Verfahrens doch viel schwerwiegendere Folgen, viel nachteiligere Folgen hat als dann in der Hauptverhandlung selbst.
Daher sind wir durchaus bewusst dafür, das letztlich gleich zu behandeln, und daher würde ich Sie einladen, auch in diesem Punkt Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.04
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
20.04
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dem vorliegenden Entwurf zum Strafprozessreformbegleitgesetz zustimmen, auch weil er Verbesserungen für Opfer und Beschuldigte bringen wird. Aber es gibt einen Punkt – und es ist der gleiche Punkt, der schon von BZÖ und FPÖ angesprochen wurde –, den wir kritisch sehen und der auch schon öfter mit der Frau Bundesminister diskutiert wurde, das ist die Gleichstellung der Falschaussage vor der Kriminalpolizei mit jener vor dem Gericht.
Bisher hat das Strafgesetzbuch deutlich unterschieden zwischen strafbaren Handlungen gegen die Rechtspflege und falscher Beweisaussage vor der Verwaltungsbehörde und hat auch einen unterschiedlichen Strafrahmen, nämlich einmal drei Jahre und einmal ein Jahr, daran geknüpft. Offensichtlich wollte das Gesetz zum Ausdruck bringen, dass ein größerer Handlungsunwert gegeben ist, wenn man vor einem Gericht eine Falschaussage trifft, als wenn man das vor einer Verwaltungsbehörde tut. Dieser Grundsatz wird jetzt durchbrochen. Unserer Meinung nach hätte es genügt, die Falsch-
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