Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 206

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aussage nach § 289, nämlich Falschaussage vor einer Verwaltungsbehörde, zu bestra­fen. Wir waren ja nicht dafür, dass die Falschaussage vor der Kriminalpolizei straffrei bleibt.

Die Argumente für die Erhöhung überzeugen nicht. Ein Argument, das wir immer wie­der hören, lautet: Nach der StPO hat jetzt die Kriminalpolizei eine sehr zentrale Stel­lung. – Da möchte ich daran erinnern, dass die Grünen, nämlich meine Vorgängerin Terezija Stoisits genau das immer wieder kritisiert hat, dass die Kriminalpolizei in der StPO eine zu zentrale Stellung hat.

Das zweite Argument, das immer wieder kommt, ist, dass man sagt: Man muss der Po­lizei mit einem hohen Strafrahmen den Anreiz geben, dass die Vernehmungsstandards jenen der Gerichte angepasst werden. – Dazu kann ich nur sagen: Das kann es ja nicht sein, dass die Kriminalpolizei nur dann hohe Vernehmungsstandards garantiert, wenn man sie mit einem hohen Strafrahmen lockt! Wenn wir hier hohe Vernehmungs­standards für die Polizei beschließen, dann sind diese einzuhalten, unabhängig vom Strafrahmen, der daran geknüpft ist. (Beifall bei den Grünen.)

Wir stimmen der Regierungsvorlage aber auch aus einem anderen Grund zu: weil sie in einem wesentlichen Punkt gegenüber dem Ministerialentwurf entschärft wurde. Der Ministerialentwurf hat noch einen sogenannten Journalisten-Strafrechtsparagraphen vorgesehen, nämlich eine strafrechtliche Sanktion, wenn ein Journalist eine verbotene Veröffentlichung begeht. Das hätte geheißen, dass Journalisten künftig in einem Grau­bereich arbeiten müssen, weil es für sie sehr schwer einschätzbar ist, ob schutzwür­dige Interessen verletzt sind und ob sie sich damit strafbar machen.

Dieser Vorschlag, Frau Bundesminister, war falsch – aber das haben Sie erkannt und das dann auch in der Regierungsvorlage geändert. Und ich glaube, das muss man auch honorieren, und da könnten sich andere Minister ein Beispiel nehmen. Wenn ich mir etwa anschaue, mit welcher peinlichen Beharrlichkeit Innenminister Platter immer noch an der Fremdenrechtsgesetzgebung festhält, obwohl längst klar ist, dass dieses Gesetz geändert werden muss, so empfehle ich ihm, sich an seiner Ministerkollegin Berger ein Beispiel zu nehmen: Diese lernt! Wenn etwas nicht sinnvoll ist, dann kann auch die Opposition das sagen, und dann reagiert man darauf.

Insgesamt muss man sagen: Natürlich sind verbotene Veröffentlichungen ein Problem. Aber wir sind nicht dafür, dass man da mit der Keule des Strafrechtes darüberfährt, sondern da brauchen wir die feine Klinge des Medienrechtes – und keine Kriminalisie­rung von JournalistInnen.

Insgesamt – und das haben wir auch im Ausschuss debattiert – ist mit dem heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetz die Debatte um die Reform nicht zu Ende. Die Debatte um die Reform muss weitergehen. Auch eine Reform – die noch die alte Bun­desregierung beschlossen hat – des Vorverfahrens muss überdacht werden, Stichwort Verteidigerrechte; beziehungsweise auch was das Hauptverfahren betrifft, werden wir sicherlich noch das eine oder andere Mal über den Ausbau der Opferrechte hier disku­tieren.

In diesem Sinne hoffe ich, dass es noch weitere Novellierungen in diesem Haus geben wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.08.44

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Die vorliegenden Anpassungen sind ja im


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