Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 207

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Großen und Ganzen eine Konsensmaterie. Wichtig ist, glaube ich, dass die Opfer­rechte, wie bereits von einigen Vorrednern ausgeführt wurde, gestärkt werden, dass wir auch für Gewalt- und Sexualopfer schonende Einvernahmemöglichkeiten haben, dass wir auch im JGG ein Recht auf Beiziehung von Vertrauenspersonen haben. Man könnte hier also eine breite Palette von Verbesserungen anführen. Ich glaube, das geht in die richtige Richtung, denn wir alle haben eine große Erwartungshaltung, auch in Bezug auf die StPO-Reform.

Frau Ministerin Berger, Sie haben ja kein leichtes Erbe angetreten. Die Ausfertigung jedes Beschlusses – ich bin ja neugierig, wie das zu handlen sein wird, denn das ist natürlich auch personalintensiv, das ist überhaupt keine Frage. Ich möchte aber auch hier noch eine Einladung und eine Bitte äußern:

Ich kann mich gut erinnern: Als wir im Vorfeld dieser Reform und vor allem auch im Zu­sammenhang mit der Reform „Team 04“ die Diskussion geführt haben, waren eigent­lich alle Fraktionen einheitlich der Meinung, dass die Behördenreform ebenfalls durch­geführt werden muss. Und ich glaube und bin überzeugt, dass das im Bereich der Jus­tiz blendend funktionieren wird. Was aber das Zusammenspiel von Justiz und Innerem betrifft, so wäre es, glaube ich, notwendig, dass wir auch diesen Bereich der Behörden hier regeln, um dann gemeinsam feststellen zu können, dass diese Reform eine her­vorragende Reform ist.

Ich möchte zum Abschluss, Frau Bundesministerin Berger, dir, deinem Team, aber auch allen Bediensteten in deinem Ressort für die gute Zusammenarbeit und für die ausgezeichnete Dienstleistung sehr herzlich danken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.10.52

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Justizminis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Es liegt uns heute das Strafprozessreformbegleitgesetz vor. Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass ich das neue Vorverfahren mit seinem Kernstück, dem einheitlichen Ermittlungsverfahren, für eine sehr positive Entwicklung im Sinne einer Steigerung der Effizienz unseres ge­samten Justizsystems – durch Abbau von Doppelgleisigkeiten, durch mehr Klarheit, mehr Klarheit in der Zuordnung der Aufgaben – halte.

Was ich nicht nachvollziehen kann und der üblichen neurotischen Beziehung der Grü­nen zur Polizei zuschreibe, ist, dass Kollege Steinhauser hier wieder die Rolle der Kri­minalpolizei im Vorverfahren problematisiert. – Es ist die Kriminalpolizei in ihrer operati­ven Rolle ganz klar eingebettet in die Weisungsrahmen der Staatsanwaltschaft. Und wo es um Eingriffe in Bürgerrechte, Menschenrechte geht, ist wieder das Gericht ver­anlasst, entsprechende Zustimmungen zu geben.

Und ganz verstehe ich auch die diesbezüglichen Einwendungen des Kollegen Dar­mann nicht, denn bisher war ich auch der Meinung – wie mein Vorredner, Kollege Donnerbauer, es schon zum Ausdruck gebracht hat –, dass gerade die Orangen, das Bündnis, an einer wirksamen Aufklärungsarbeit interessiert sind und dass daher der Kriminalpolizei dasselbe Gewicht zukommt wie dem Gericht, wenn es um Falschaus­sagen und um Effektivität geht.

Letztlich begrüße ich besonders, dass dem Opferschutz eine erhöhte Bedeutung zuge­messen wird und die Opferschutzrechte sogar erweitert wurden.

 


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