Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 220

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Persönlich wünsche ich mir, dass es in Zukunft erstens eine bessere Vernetzung zu Eurostat gibt. Ich denke, dass man da mehr zusammenarbeiten soll, weil wir in der politischen Arbeit diese Querbetrachtung brauchen. Zweitens ist es gut und richtig, wenn wir das auch in der relevanten Politik zur Anwendung bringen.

Ich glaube, dass uns, wenn wir zum Beispiel Diskussionen über die Sozialpolitik füh­ren, gerade diese Statistiken sehr eindrucksvoll helfen können. Wir haben sie, und es kann sie jeder für sich so anwenden, wie er glaubt; insgesamt aber ist dieses Daten­material eine klare Grundlage, an der sich die Politik orientieren soll, und ich hoffe, dass das auch in Zukunft so fortgeführt wird – vor allem auch die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung. Auch das ist meines Erachtens ein ganz besonders wichtiger Prozess.

Wir werden dieser Regierungsvorlage natürlich unsere Zustimmung geben, weil es Sinn macht, dass wir diesen Statistikrat erweitern. (Beifall bei der ÖVP.)

20.56


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


20.56.19

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte kurz auf die offenen Punkte eingehen. Es ist bekannt, dass der Statistikrat eine ganz wichtige Aufgabe hat, nämlich die Kontrolle über die Statistik Austria wahrzunehmen, die Kontrolle über die Einhaltung der durch Bundesgesetz oder EU-Normen vorgesehenen Grundsätze in der täglichen Arbeit der Statistik Austria. Das funktioniert sehr gut. Allerdings muss man hinsichtlich der Zu­sammensetzung des Statistikrates auch schauen, dass die notwendige Kompetenz in ihrer Mischung enthalten ist. Dies ist die Grundlage für die Erweiterung um einen Ge­sundheitsexperten – nicht, wie angenommen wurde, die Frage eines Proporzes.

Was die Frage der Zusammensetzung des Statistikrates in Bezug auf die Geschlechter betrifft, darf ich an dieser Stelle, auch in Vertretung des Bundeskanzlers, ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei den Bestellungen durch die Bundesregierung bei der nächsten turnusmäßigen Runde besonderes Augenmerk darauf gelegt wird, dass auch auf Expertenseite eine entsprechende Repräsentation beider Geschlechter gegeben ist.

Die Frage der Bildungsdokumentation wurde bereits im Ausschuss länger diskutiert. Es ist klar, dass wir hier offensichtlich Probleme bei der Beschaffung der Grunddaten haben. Es ist aber das Bemühen vorhanden, mit der Bildungsdokumentation eine we­sentliche Verbesserung zu erreichen. Ich denke, und das war auch im Ausschuss klar, alle Fraktionen wünschen sich eine bessere datenmäßige Aufbereitung des Bildungs­sektors. Ich bin überzeugt davon, dass die Gesetzgebung und ein entsprechendes Zu­sammenwirken eine Verbesserung bringen werden.

Was die aufgeworfenen Fragen der Kosten eines weiteren Mitgliedes betrifft, darf ich Sie informieren, dass das Sitzungsgeld 72 € pro Sitzung beträgt, im Schnitt, je nach Anwesenheit, rund 280 € im Jahr beträgt. Die Kosten eines weiteren Indizes, nämlich eines von den EU-Standards abweichenden Indizes, hätte rund 250 000 € betragen. Damit wäre ein paar hundert Jahre die Mitwirkung eines weiteren Mitgliedes finan­ziert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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