Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 57

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Dr. Bösch, Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Nicht-Unterzeichnung des Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durch den österreichischen Bundeskanzler

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der österreichische Bundeskanzler wird aufgefordert, die für den 13. Dezember 2007 in Lissabon geplante Unterzeichnung des Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemein­schaft, kurz EU-Reformvertrag genannt, nicht vorzunehmen.“

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Ganz zum Schluss: Mir ist die gefährliche Freiheit lieber als die ruhige Knechtschaft! Das schreiben Sie sich in Ihr Stammbuch! (Beifall bei der FPÖ.)

11.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Kollege Strache, Ihre Redezeit ist schon längst beendet. (Einige Abgeordnete der FPÖ entrollen ein Transparent mit der Auf­schrift: „Österreicher fragen statt Demokratie begraben! – Volksabstimmung sichern!“)

Der von Herrn Klubobmann Strache, den Abgeordneten Dr. Bösch, Rosenkranz und weiteren Abgeordneten eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Dr. Bösch, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betref­fend Nicht-Unterzeichnung des Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durch den österreichischen Bundeskanzler

eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gem. § 19 Abs. 2 GOG zum EU-Reformvertrag in der 38. Sitzung des Nationalrates am 8. November 2007

Am 13. Dezember 2007 soll im Rahmen des Europäischen Rates in Lissabon der Vertrag zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, kurz EU-Reformvertrag genannt, von den Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten feierlich unterzeichnet werden, um danach in den einzelnen Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene ratifiziert zu werden.

Dieser EU-Reformvertrag entspricht allerdings ganz und gar nicht den Interessen der europäischen Bürger, im besonderen der Österreicher. Zum einen wird dieser Vertrag die Verfassung der Europäischen Union nicht nur, wie seine Technik es erscheinen läßt, weiterentwickeln, sondern grundlegend ändern. In der Substanz unterscheidet sich dieser Vertrag nicht von dem in Frankreich, den Niederlanden und Deutschland gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004. Ins­besondere geht dieser Vertrag (endgültig) den Schritt zum Bundesstaat Europäische Union. Zum anderen gibt es weitere zentrale Kritikpunkte, die von verschiedenen


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