Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 67

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Und Initiativen von Ihrer Seite habe ich auch keine gesehen! – Das, was jetzt noch möglich ist, ist eine europaweite Volksbefragung. Wir wissen, dass einige Staaten keine Möglichkeit zu einer nationalen Volksabstimmung haben, deswegen stellen wir den Antrag, dass es eine europaweite Volksbefragung gibt – das ist auf kurze Sicht realistisch. (Abg. Strache: Wofür eine Befragung? Die Österreicher wollen eine Volksabstimmung! 75 Prozent der Österreicher wollen eine Volksabstimmung!) –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lunacek, Van der Bellen, Sburny, Kolleginnen und Kollegen betref­fend eine europaweite Volksbefragung zum Reformvertrag der EU

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, auf europäischer Ebene eine politische Initiative zur Abhaltung einer europaweiten Volksbefragung über den EU-Reformvertrag zu setzen.

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Noch ein Letztes: Wissen Sie, was heute im Europaparlament auf Initiative der Grünen stattfindet? – Eine Agora-Veranstaltung mit 300 bis 500 Vertretern und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft, um mit Exponenten der europäischen Institutionen und der Zivil­gesellschaft über die Vorteile und auch über die Kritik, die es an diesem Reformvertrag gibt, zu diskutieren. Das machen die Grünen; Sie und Sie reden nur und tun nichts. (Rufe bei der FPÖ: Agora, nicht Agora! – Abg. Strache: Agora, nicht Arigona!)

Unsere Initiativen sind diejenigen, die dazu beitragen, dass die Bevölkerung mitdis­kutiert, und das ist auch in Zukunft gefordert. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Da ist ja unser Applaus noch lauter!)

11.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Lunacek einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lunacek, Van der Bellen, Sburny betreffend eine europaweite Volksbefragung zum Reformvertrag der EU

eingebracht im Zuge der Debatte über Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrats zum EU-Reformvertrag

Am 11.Mai 2005 wurde der Vertrag über eine Verfassung für Europa, die sogenannte „EU-Verfassung“, im Nationalrat mit überwältigender Mehrheit ratifiziert. Quer durch alle Fraktionen wurden die objektiven Verbesserungen gegenüber der bisherigen Rechtslage anerkannt. Nur eine Abgeordnete der FPÖ stimmte damals dagegen.

Am selben Tag fand ein Entschließungsantrag (258/UEA XXII.GP) von Abgeordneten der ÖVP und der BZÖ bezüglich einer europaweiten Volksabstimmung breite Zustim­mung im Plenum:

„Die Bundesregierung wird ersucht, weiterhin und verstärkt für die Abhaltung EU-weiter Volksabstimmungen über künftige Änderungen des Vertragswerks der Europäischen


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