Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 114

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Entscheidungsgrundlage hier verankert haben. Das ist in der österreichischen Bundes­verfassung so vorgesehen.

Ich kenne mich jetzt nicht genau aus, was Sie wollen, Herr Kollege Strache. Sie sagen, Sie wollen eine Volksabstimmung. Worüber? – Führen wir einen Diskurs. Worüber? (Abg. Strache: Über den Reformvertrag, das war heute Thema, Herr Abgeordneter, wenn Sie zugehört haben!) – Ja, das ist mir schon klar. Der Reformvertrag – das ist in Ordnung. So, dann zeigen Sie mir die Stelle in der österreichischen Bundesverfassung, wo steht, dass über einen Reformvertrag in der Europäischen Union eine Volks­abstimmung durchgeführt werden kann. (Abg. Vilimsky: Die Iren machen es!) Die Iren, ja, wir sind aber nicht die Iren, die haben nicht die österreichische Bundesverfassung, sondern wir sind Österreicher. Ich möchte ja nur wissen, wie das geht. Sagen Sie mir das bitte! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Das ist ein Student, der im ersten Abschnitt steckengeblieben und nicht weitergekommen ist!)

Erstens einmal, Herr Kollege Strache, stimmt das über den ersten Abschnitt nicht, zweitens brauche ich mir das von Ihnen nicht erklären zu lassen.

Wenn Sie sich die Bundesverfassung ansehen, Herr Kollege Strache, Artikel 43, Volksabstimmungen: über einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates. „Über einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates“ – wo ist der Gesetzesbeschluss des National­rates, über den man eine Volksabstimmung durchführen muss? (Abg. Dr. Graf: Dann lesen Sie den Entschließungsantrag! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Jene unter Ihnen, die schon damals, 1994, hier gewesen sind, wissen ganz genau, dass es selbst beim EU-Beitritt ein Problem war und sich die Frage gestellt hat: Wie schafft man es, über diesen EU-Vertrag, über den Beitrittsvertrag eine Volksabstim­mung durchzuführen? – Man hat damals hier im Nationalrat ein eigenes Ermäch­tigungsgesetz mit Zweidrittelmehrheit beschlossen (Zwischenruf des Abg. Strache) – das will ich ja von Ihnen wissen –, und darüber ist dann eine Volksabstimmung durch­geführt worden.

Sie haben gesagt, eine Volksabstimmung über diesen Reformvertrag. Dazu sage ich Ihnen: Über diesen Reformvertrag kann man keine Volksabstimmung durchführen. Legen Sie doch ... (Abg. Strache: Das wird Ihnen jetzt Rechtsanwalt Fichtenbauer erklären!) – Da bin ich aber sehr froh, wenn er das machen wird. Sonst wäre es wirklich interessant, wenn wir hier ein Gesetz hätten – da müssten Sie aber dem Gesetz zustimmen –, über das wir eine Volksabstimmung durchführen können. (Abg. Strache: Das überlassen wir Ihnen, zuzustimmen!) – Nein, aber ein Gesetz, das es nicht gibt, das hier nicht beschlossen worden ist, können Sie nicht zur Grundlage einer Volksabstimmung machen. Sie haben gesagt, unabhängig davon, ob man dafür ist oder dagegen, Sie wollen, dass das Volk entscheidet. Gut, aber das Volk kann nur ent­scheiden über ein Gesetz, das hier im Nationalrat beschlossen worden ist.

Wenn Sie dagegen sind, dann sind Sie auch gegen die Volksabstimmung. Das ist der Widerspruch, Herr Kollege Strache, bei der derzeitigen Verfassungslage. (Beifall bei BZÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minu­ten. – Bitte.

 


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