Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 115

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13.56.37

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Wenn ein Match im Verfassungsrecht gewünscht wird, ich stehe zur Verfügung! (Allgemeine Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Artikel 1 B-VG: Das Recht geht vom Volk aus. Artikel 20 B-VG: Demokratisches Prin­zip. Artikel 44 Abs. 2 B-VG – hören Sie alle zu –: Eine Gesamtänderung der Verfas­sung bedingt eine Volksabstimmung.

In Ihre Richtung, Kollegin Brinek: Sie sind ja Wissenschaftssprecherin, gehen Sie auf die Universität! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Gehen Sie zu einer Vorlesung über Verfassungsrecht: Adamovich, Korinek, Funk – sehr interessant. (Beifall bei der FPÖ.) Und dann lesen Sie, was hier drinsteht. (Abg. Mag. Kukacka: Das ist keine Gesamt­änderung!) Zum Beispiel Artikel 33: Ermächtigung zum einfachen Veränderungs­verfahren – und zwar im Rat. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.)

Artikel 19: Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union. – Ich wette, das haben Sie noch nicht einmal gerochen, geschweige denn durchgelesen. Da gibt es nämlich eine ausschließliche Zuständigkeit der Union für bestimmte Bereiche. Ich lese Ihnen das vor (Unruhe im Saal – Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt neuerlich das Glocken­zeichen):

„Übertragen die Verträge der Union für einen bestimmten Bereich eine ausschließliche Zuständigkeit, so kann nur die Union gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtsakte erlassen“. – Wenn das keine Gesamtänderung der Verfassung ist, dann weiß ich nicht, wozu jemals dieser Gedanke geschöpft worden ist; da waren Ihre Vorgänger ebenfalls historisch tätig.

Ich sage Ihnen, was die „ausschließliche Zuständigkeit“ ist: unter anderem die gemein­same Handelspolitik. Kollege Mitterlehner, Sie können sich als Vertreter der öster­reichischen Wirtschaftspolitik abmelden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie sind nur mehr ein Bleistift.

Wenn es darum geht, über Verfassungsbelange zu sprechen, dann lade ich Sie ein, einen Denkzusammenhang herzustellen und nicht irgendeinen Zettel herauszusuchen.

Der Kernpunkt ist, dass es um eine Gesamtänderung der Verfassung geht, weil fundamentale Staatsprinzipien, das ist unter anderen das demokratische Prinzip, aus diesem Verfassungsbestand entfernt und an eine andere Zuständigkeit übertragen werden. Das kann Ihnen jeder Assistent vom Verfassungsrechtsbereich erzählen.

Auch wenn Sie laut „Hurra!“ schreien und Taferln aufstellen: Die Wahrheit werden Sie mit den übrigens sehr schlecht designten Taferln nicht verändern können. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

13.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zu den Abstimmungen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nicht-Unterzeichnung des


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