Zweitens: wenn die Versammlung die öffentliche Sicherheit gefährdet. Beispiele dafür: Wenn für den geplanten Versammlungsort und zur geplanten Zeit bereits vorher eine Versammlung angemeldet und nicht untersagt wurde. Die bloße Befürchtung einer Gegendemonstration reicht jedenfalls nicht aus. In diesen Fällen muss die Behörde mit geeigneten Mitteln die Versammlung schützen. Nur wenn dies trotz angemessener Anstrengung nicht möglich ist und erscheint, ist die geplante Versammlung zur Verhinderung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu untersagen.
Weiters kommt eine Untersagung dann in Betracht, wenn der Veranstalter öffentliche Ruhestörung zu provozieren geradezu beabsichtigt. Wenn die Prognose der Behörde aufgrund von Tatsachen über den zu erwartenden Verlauf der Versammlung ergibt, dass die Versammlung die öffentliche Sicherheit gefährdet, wird ebenfalls mit einer Untersagung vorzugehen sein.
Daher – und das ist ein wichtiger Punkt –: Es wird von den zuständigen Behörden, im Wesentlichen von den Bundespolizeidirektionen, genau, sensibel und detailliert beobachtet und geprüft, ob tatsächlich Gründe für eine Untersagung vorliegen – vor der Demonstration und auch noch während der Demonstration. Gibt es konkrete Anhaltspunkte, dann wird sie auch untersagt werden.
Es sei auch gesagt, weil so ein Unterschleif in Ihren Ausführungen mit dabei war: Es wird sicher keine Toleranz für jene geben, die tatsächlich Gewalttaten begehen und das Recht auf Demonstration für sich zu einem Recht auf Gewalt und Unruhestiftung auslegen. Hier werden wir konsequent handeln und auch durchgreifen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit gegeben ist, werden natürlich auch fremdenpolizeiliche Maßnahmen gesetzt.
Jetzt zu den aktuellen Erkenntnissen und Geschehnissen. Die aktuellen Erkenntnisse zu der von einem österreichischen Verein angemeldeten Versammlung ergeben bisher keine Anhaltspunkte, die eine Versagung der Demo rechtfertigen. Aber die Lage wird ständig analysiert, jede neue Erkenntnis und jeder neue Anhaltspunkt fließen in die Beurteilung mit ein.
Es ist ein Gerücht, dass Sie mit Interventionen die Marschroute geändert und für die Neufestlegung derselben gesorgt hätten, sondern: In den Gesprächen mit den Veranstaltern der Demonstration wurde eine neue Demonstrationsmarschroute in Wien festgelegt. Sie sollten sich dieses Fähnchen nicht auf Ihren Hut stecken. (Abg. Ing. Westenthaler: Die war aber schon genehmigt! – Abg. Öllinger: Wenn er das Fähnchen nicht kriegt, dann bleibt ihm ja überhaupt nichts! – Ein Fähnchen für das BZÖ, bitte!) Da sehen Sie, wie die Behörden tatsächlich handeln, um mit den verfassungsrechtlichen Gegebenheiten das Beste zur Sicherstellung der Ordnung zu organisieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Polizei ist gewappnet! Machen Sie die Polizei, die Polizistinnen und Polizisten vor Ort nicht schlecht, sie sind Profis im Umgang mit solchen Situationen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Die Aufgabe, die ich und die wir sehen, ist nicht, Misstrauen zu schüren, sondern gerade den Polizistinnen und Polizisten Vertrauen entgegenzubringen, damit sie die Kraft entwickeln, ihre Arbeit sorgfältig und angemessen zu erledigen.
Ich komme jetzt zu den von Ihnen gestellten konkreten Fragen und darf an dieser Stelle die hier anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Spitzenbeamten des Innenministeriums begrüßen, die mir bei der Beantwortung der Fragen sehr hilfreich waren.
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