Zur Frage 1:
Bei der konkreten Auseinandersetzung zwischen Kurden und Türken ist bisher kein Hintergrund erkennbar, der eine vordergründige politische Motivation erkennen lässt. Fest steht, dass beide Gruppen über einen längeren Zeitraum dasselbe Lokal im 10. Wiener Gemeindebezirk frequentierten, ohne dass bis dato Konflikte bekannt wurden.
Zur Frage 2:
Den Behörden lagen nur vage Hinweise vor, und es war daher ein präventives Einschreiten nicht möglich.
Zur Frage 3:
Im Verlauf des Polizeieinsatzes waren fünf Polizeistreifen vor Ort, um die öffentliche Ordnung und Ruhe wieder herzustellen, was schlussendlich auch gelungen ist.
Zur Frage 4:
Die Bundespolizeidirektion Wien war mit dem betreffenden Verein in Verbindung, es wurden adäquate Präventivmaßnahmen gesetzt. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand kann nicht eindeutig auf einen Brandanschlag geschlossen werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Da hat sich einer eine Zigarette angezündet, oder was? Es ist so ein Brandloch in der Auslage!)
Zur Frage 5:
Herr Abgeordneter Westenthaler, es gibt keine konkreten Hinweise auf Anschläge oder Straßenschlachten. Aufgrund der derzeitigen Lage können die Sicherheitsbehörden mögliche Konfrontationen aufgrund gegenseitiger Provokationen nicht ausschließen.
Zur Frage 6:
Die vorliegenden Fakten und Hinweise wurden neutral bewertet. Zum Brandanschlag gibt es derzeit keinerlei Hinweise auf die Täterschaft, und es kann daher diesbezüglich keine seriöse Zuordnung erfolgen.
Zur Frage 7:
Die Polizei tat das, was sie immer tut, nämlich auf die entsprechenden Umstände zu reagieren.
Zur Frage 8:
Der jahrelange Konflikt zwischen Türken und Kurden spiegelt sich in ganz Europa wider, so auch in Österreich. Die Sicherheitsbehörden reagieren mit den ihnen zur Verfügung stehenden präventiven Mitteln.
Zur Frage 9:
Meinungen und Ansichten sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber sie könnten eine haben!)
Zur Frage 10:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Integration eine Querschnittsmaterie ist, für die alle Gebietskörperschaften in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich sind.
Im Rahmen der Aktivitäten des Bundesministeriums für Inneres werden sowohl im Bereich der Integration von Asylberechtigten als auch im Bereich der Integration von Migranten zahlreiche konkrete Schritte gesetzt. Stellvertretend für alle Projekte seien hier folgende besonders hervorgehoben:
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