Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 165

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argumentiert, dass sich irgendjemand von denen strafbar gemacht hätte, das heißt, wieder den Zusammenhang zwischen Ausländer oder Ausländerin, Asylwerber oder AsyIwerberin und Kriminalität herstellt.

Zuletzt passierte das beim Fall der Familie Zogaj, wo sogar ein Kommentar der „Kronen Zeitung“ – und die ist bekanntlich in dieser Frage nicht gerade auf der grünen Linie – darauf hingewiesen hat, dass der inkriminierte Tatbestand – nach einer Wirts­hausdiskussion ein kleiner Raufhandel – mehr als Zeichen der gelungenen Integration zu werten sei, denn als sonst irgendetwas. – Das sagt die „Kronen Zeitung“, bitte, nicht ich.

Daraus machen Sie sehr gerne einen allgemeinen Vorwurf gegenüber konkreten Familien und Asylwerberinnen und Asylwerbern und weiten das dann in der politischen Debatte ganz generell auf Asylwerber aus. (Abg. Neubauer: Das ist ja nicht wahr!)

Herr Minister! Es tut mir leid, dass Sie da eine Verwandtschaftsbeziehung haben, auf die ich jetzt nicht rekurrieren will (Abg. Dr. Haimbuchner: Jetzt geht es in die Sippen­haftung!), aber gerade Landeshauptmann Pröll hat da eine besondere Verantwortung zu tragen, weil er sich da noch weiter vorgewagt hat als die Bundesregierung bislang.

Die Forderung, dass Asylwerberinnen und Asylwerber ganz generell einen Strafregis­ter­auszug veröffentlichen sollen, ist an rechtsstaatlicher Missachtung von Grund­rechten wirklich kaum noch zu überbieten. Kein Mensch verlangt das von Öster­reicherinnen und Österreichern – mit gutem Grund! Warum sollte man das auch machen? Es gibt in bestimmten einzelnen Fällen ein Einsichtrecht, das auch wahrge­nommen werden soll, aber als Landeshauptmann eine Forderung in den Raum zu stellen, die bedeutet, dass Asylwerberinnen und Asylwerber unter dem Generalver­dacht der Kriminalität stehen, kann man nur aufs Schärfste zurückweisen. (Beifall bei den Grünen.)

Damit kein Zweifel besteht: Ich glaube, in diesem Haus ist Folgendes klar: Kriminalität muss dort entschieden bekämpft werden, wo sie auftritt. Da ist es völlig gleichgültig, ob ein Brandsatz gegen ein Lokal türkischer oder kurdischer Zuordnung fällt, gegen eine Moschee, wie es ja in Deutschland vorgekommen ist, oder gegen einen jüdischen Tempel. – Überall dort ist mit aller Entschiedenheit nicht nur dem Tatbestand auf den Grund zu gehen, sondern in meinen Augen auch den politischen Zusammenhängen dahinter, die dazu führen.

Ich glaube, man muss gerade in diesen Zeiten deutlich vor politischer Brandstiftung – im übertragenen Sinne – warnen. Es kann nicht angehen, dass Pauschalisierung und Hetze dazu führen, dass eine Stimmung noch sehr viel mehr aufgeheizt wird, als sie es sowieso schon ist. Das ist ein Vorwurf, den sich BZÖ und FPÖ in der Regel gefallen lassen müssen.

Sie tragen dazu bei, durchaus vernünftig regelbare ... (Abg. Scheibner: Das kennen wir jetzt schon! Abg. Ing. Westenthaler: Die alte Leier!) – Ja, Herr Ex-Minister Scheibner, Sie kennen das schon. (Abg. Scheibner: Das kennen wir jetzt schon seit 15 Jahren!) – Ich warte trotzdem noch auf Ihre Einsicht. Und da warte ich vermutlich noch lange. (Beifall bei den Grünen.)

Ich halte es trotzdem, auch wenn es den Herrn Scheibner langweilt (Abg. Scheibner: Ärgern tut es mich noch immer!) – was glauben Sie, wie es mir manchmal geht, wenn ich Ihnen zuhöre! –, für nicht legitim, dass Sie politische Konflikte auch noch zusätzlich aufheizen, und ich verweise nur auf das, was sich rund um die Demonstration gegen eine geplante Moschee in Wien abgespielt hat – unter federführender Beteiligung von FPÖ-Funktionären und -Funktionärinnen. (Abg. Dr. Graf: Die ÖVP war auch dabei!)

 


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