Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 167

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Ich kann nicht verstehen, wer das in diesem Haus bestreiten möchte! Ja, wo sind wir denn? Sind wir eine Verbrecherunterstützungspartie? Ich weiß nicht, was soll denn das heißen? (Abg. Öllinger: Was regen Sie sich denn auf? Abg. Ing. Kapeller: Herr Doktor!) Jetzt muss man sich hier darum streiten, dass es legitim ist, darüber zu reflektieren, dass die Sicherheitsbehörden, die zuständig sind, diesen Ausbreitungen gegebenenfalls Einhalt gebieten. – Das kann doch nicht wahr sein! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: „Reflektieren“ ist vielleicht das falsche Wort! Abg. Ing. Kapel­ler: Das tun wir ja auch!) – Moment!

Es ist davon geredet worden, dass das Versammlungsrecht ein Grundrecht sei. Ja bitte, wer wird denn jetzt über Selbstverständlichkeiten zu streiten beginnen? (Abg. Öllinger: Sie!) Jawohl, das ist ein Grundrecht, und das ist gar nicht mit komischem Gekicher zu quittieren. Sie sollten aber dazulernen, dass die Grundrechte in Österreich unter Gesetzesvorbehalt stehen. (Abg. Ing. Kapeller: Bravo!) Schauen Sie sich nächstes Mal den Präsidenten Korinek an, wenn er im Fernsehen spricht! – Der hat das der Bevölkerung erzählt. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Einschränkungstatbestand ist gemäß der einfachen Gesetzeslage zu prüfen. Wir verweisen hier daher auf das Versammlungsrecht. Ich kann es nicht mehr hören, dass wie „Om mani padme hum“ einhergebetet wird, die Polizisten tun ihren Dienst. – Ja selbstverständlich, was sollen sie denn sonst machen, wenn sie eingesetzt sind?! (Abg. Öllinger: Ja, aber wie?)

Die Polizisten verrichten ihren Dienst ordentlich. Die Freiheitliche Partei ist zum Beispiel immer und jederzeit hinter den Organen der öffentlichen Sicherheit gestanden und wird das weiterhin tun, denn die sind natürlich das letzte und schwächste Glied der Organisationskette und müssen den sprichwörtlichen Kopf für das hinhalten, was die Obrigkeit gegebenenfalls an klaren Befehlen unterlässt. – Das ist es nämlich, das berühmte „Im-Regen-stehen-Lassen“.

Mein Appell zielt in erster Linie darauf ab – und der Minister ist das oberste Organ der Verwaltung in der Organisationszuständigkeit betreffend die Polizeibehörden –, dass die Beamten nicht im Regen stehen gelassen werden. Als gewählter Volksvertreter nehme ich für mich als Inhaber des Grundmandates Wien-Süd – das ist die betroffene Region, wo bekannterweise nicht mit Messern Fußball gespielt wird – das Recht in Anspruch, dass dort Ordnung und Sicherheit gewahrt werden.

Es ist überhaupt ein eigentümliches Phänomen, dass es anständige und unanständige Demonstrationen beziehungsweise Demonstrationsziele gibt. Am 1. Mai 2007 hat in Innsbruck eine Demonstration gegen die SPÖ-Regierung und gegen Faschismus stattgefunden, mit zirka 1 500 Teilnehmern. Es sind Transparente getragen worden, mit Hinweisen auf Mao, Stalin, Lenin – und Abdullah Öcalan. – Das ist bekannterweise der inhaftierte Vorsitzende der PKK. Da definiert sich die politische Zugehörigkeit auch klar.

Darunter ist auch ein Plakat mit der Aufschrift „Tod und Hass der FPÖ“ getragen worden. – Wahrscheinlich brandet jetzt gleich der Applaus der grünen Freunde auf. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Entschuldigung, aber das nehmen Sie jetzt zurück!) – Ja, das nehme ich gerne zurück. Das war überspitzt, nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich das daran messe, aber Sie haben keinen Anlass zur Empörung. (Abg. Dr. Haimbuchner: Da muss man sich nicht empören!)

Kollege Hauser hat das zur Strafanzeige gebracht. Es wurde natürlich erwartungs­gemäß zurückgelegt. Wir haben eine Anfrage bei der Bundesministerin eingebracht, und in der Antwort heißt es, das Vorliegen des Tatbestandsmerkmales ist zu ver­neinen, weil der unmittelbare Anlass zur Verwirklichung des Sachverhaltes nicht erkennbar war. – Freilich, wir müssen warten, bis wirklich jemand umgebracht wird.


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