Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 168

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Dann ist der Tatbestand wirklich erfüllt. – Das kann doch nicht wahr sein! (Abg. Dr. Haim­buchner: Ein Skandal ist das!)

Ich bitte daher darum, dass es sine ira et studio und bei aller Achtung verschiedener politischer Positionen ein gemeinsames, unstrittiges Fundament gibt – das muss es geben! –, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit, von wem auch immer sie durch Zusammenrottung und durch welchen Maßnahmenkatalog auch immer gestört wäre, herzustellen ist und solche gefährlichen Versammlungen zu unterbinden sind, und zwar unter Berufung auf das Grundrecht, das unter Gesetzesvorbehalt steht, und zwar unter dem Versammlungsgesetzes-Vorbehalt, und dazu sind die öffentlichen Behörden da. Das ist ein sehr, sehr billiges Verlangen, und das stelle ich als Volksvertreter. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das werden sie erfüllen!)

16.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger zu Wort. 6 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.44.40

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Ich habe jetzt über zwei Stunden hindurch versucht, als Nicht-Jurist irgendwo in der Diskussion einen Faden zu finden, worum es da eigentlich gehen sollte. (Abg. Dr. Graf: Bei den Demonstrationen gibt es immer Verletzte!  So, das ist es!)

Der Rechtsanwalt Kollege Fichtenbauer hat mich eher noch ein bisschen verwirrt, denn zu dem Fundament, das er anspricht, gehört schon noch ein zweiter Stein, nämlich die Versammlungsfreiheit. – Das kann man nicht so einfach wegwischen.

Ich werde es mir nicht so leichtmachen wie die Grünen – auf die werde ich noch eingehen. Fordern kann man alles – jeder kann fordern –, aber umsetzen muss es ja letztendlich die Behörde, und die muss sich nach dem Gesetz richten, das wiederum – da sind wir uns alle einig – vom Verfassungsgerichtshof interpretiert wird. Dieser setzt sehr strenge Maßstäbe, denn sonst würden nach Willkür sehr viele Demonstrationen – viel mehr als jetzt – verboten, wahrscheinlich sogar rund um Fußball-Matches. (Abg. Ing. Westenthaler: Es wird eh verboten! Es werden ja Demonstrationen verboten!)

Der Verfassungsrichter fordert schlicht und einfach konkrete, objektiv festgestellte Um­stände, weshalb die öffentliche Sicherheit und das Wohl gefährdet seien. Ich bin kein Jurist, aber dieser Bereich ist relativ eng. Ich möchte nur Folgendes sagen: Die Situation ist heikel. – Das ist keine Frage. Ich glaube, da muss man blind sein oder absichtlich wegschauen wie die SPÖ oder die Frau Stadträtin Frauenberger, die sagt: Alles leiwand, das gibt es nicht!, und so weiter. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Minister sagt, es ist alles in Ordnung!)

Ich meine aber, die Behörde ist – und das ist der entscheidende Punkt! – nach Ab­wägung aller Vor- und Nachteile zu der Entscheidung gekommen, die Demonstration zu erlauben und eine andere Routenführung zu verlangen.

Entscheidend ist natürlich auch, wie sich die Situation zum Beispiel im Nordirak entwickeln wird. (Abg. Scheibner: Aber das kann ja nicht uns interessieren!)

Ich glaube, das sollte nicht so abgehandelt werden, wie es der Kollege Pilz gemacht hat, der jetzt wieder einmal weg ist. Er macht alles lächerlich, indem er sagt, das sei alles Unfug, die EU solle da irgendetwas im Irak machen, der Konflikt sei erfunden. Erzählen Sie das einmal den Leuten in Favoriten, dass der Konflikt erfunden ist! Die Situation ist heikel.

 


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