Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 185

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bringen ist, wie etwa mit der in der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie gefor­derten drastischen Senkung des Flächenverbrauchs von derzeit über 20 ha pro Tag;

dass dies nicht „gottgegeben“ so ist und so bleiben muss, sondern dass „viele Probleme wie Zersiedelung, Suburbanisierung, Verkehrsbelastung sowie die Krise der Kernstädte und des ländlichen Raums durch bestehende Strukturen, Gesetze, Steuern und Förderungen verursacht oder zumindest verschärft“ werden;

dass angesichts dessen im Rahmen der Verbesserung dieser insbesondere recht­lichen Rahmenbedingungen „verstärktes Engagement des Bundes zur Durchsetzung bundesweiter Raumordnungsziele“ sowie „eine Erweiterung der Bundeskompetenz bei Fragen der Raumordnung“ erforderlich ist.

Letzteres wird dahingehend weiter präzisiert, dass angesichts des Unvermögens von Gemeinden und Ländern, die Fehlsteuerungen im Alleingang zu korrigieren, siedlungs- und raumordnungspolitisches Engagement des Bundes notwendig ist. Dies steht mit föderalen Grundstrukturen des Staates in keinster Weise in Konflikt, wie die Beispiele der Schweiz und Deutschlands nachdrücklich belegen. Im Sinne eines bundes­einheitlichen Rahmens der Raumordnung ist daher die ernsthafte Prüfung eines Bundesraumordnungs(rahmen)gesetzes, eines periodisch zu überarbeitenden, bindenden Bundesraumordnungsprogramms und einer politischen Aufwertung der Österreichischen Raumordnungskonferenz erforderlich.

Damit werden Themen angesprochen, die die Grünen seit vielen Jahren im Rahmen ihrer Programmatik entsprechend aufbereitet als auch auf politischer Ebene einge­bracht und unterstützt haben, so etwa im Rahmen des Österreich-Konvents.

Weiters ist im Sinne so verstandener, umfassender Baukultur eine Reformierung der Wohnbauförderung im Sinne einer Kopplung an baukulturelle Kriterien (und damit nicht zuletzt auch an Kriterien des Klimaschutzes, der Energieeffizienz und des Verkehrs­sparens) unumgänglich. Schließlich ist die Frage des Planwertausgleichs als Gegenmittel zur Zersiedlung mit ihren hohen individuellen und gesellschaftlichen Folgekosten zu prüfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Stärkung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit sowie zur Verankerung eines umfassend verstandenen Prinzips Baukultur auf allen politischen und administrativen Ebenen folgende Maß­nahmen in den Bereichen Bauordnung und Raumordnung mit Nachdruck voranzu­treiben:

Ernsthafte Prüfung einer Bundes-Rahmenkompetenz im Bereich der Raum­pla­nung/Raumordnung nach dem Vorbild anderer föderal organisierter Staaten wie der Schweiz oder Deutschlands und gegebenenfalls Vorlage einer entsprechenden Geset­zesentwurfs;

ernsthafte Prüfung eines Bundesraumordnungs(rahmen)gesetzes und gegebenenfalls Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs;

ernsthafte Prüfung eines periodisch zu überarbeitenden, rechtlich bindenden Bundes­raumordnungsprogramms als nötige Ergänzung zu den bestehenden wichtigen, in der konkreten Steuerungswirkung aber unzureichenden prozess- und leitbildorientierten Instrumenten wie zB dem Österreichischen Raumentwicklungkonzept;

 


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