Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 206

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.51.25

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Als Bürger­meister einer betroffenen Gemeinde, die mit der Schließung von Kontrolllücken durch eine externe Finanzkontrolle des Rechnungshofes betroffen wäre, und als Mitglied des Rechnungshofausschusses weiß ich, dass Rechnungshofprüfungen nicht etwas sind, vor dem man sich fürchten müsste. Im Gegenteil: Aus Erfahrungen aus dem Rech­nungshofausschuss kann ich bestätigen, dass der Rechnungshof ausgezeichnet arbeitet und dort ausgezeichnete Fachleute tätig sind, die nach korrekten und unbeeinflussten Kontrollen mit Vorschlägen für allfällige Verbesserungen nur positiv und konstruktiv für die kontrollierten Einrichtungen wirken.

Derzeit unterliegt meine Gemeinde unter den Voraussetzungen, die momentan gültig sind, der Kontrolle der Gemeindeaufsicht des Landes Tirol. Ich habe bisher Kontrollen immer als sinnvoll angesehen, und ich habe auch zukünftig nichts dagegen, wenn der Rechnungshof diesbezügliche Kontrollen durchführt, aber nur entweder/oder. Kontrolliert die Kontrollore!, das ist sicherlich nicht sinnvoll, wie auch eine ständige Kontrolltätigkeit die Gemeinden behindern könnte.

Allerdings sollte man im Zuge der Verwaltungsreform nicht nur die Möglichkeit der Gemeindekontrollen erörtern, sondern zum Beispiel die Kontrollen von Körperschaften öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel die Agrargemeinschaften, durch den Rechnungs­hof ermöglichen. Derzeit besteht ja keine Möglichkeit, derartige Einrichtungen seitens des Rechnungshofes zu überprüfen, obwohl dies ebenfalls sinnvoll und notwendig wäre.

Eine weitere notwendige Schließung einer Kontrolllücke des Rechnungshofes betrifft ausgegliederte Unternehmungen von Gemeinden, die derzeit aufgrund geltender Rechts­lage weder von der Gemeindeaufsicht noch von einem Rechnungshof geprüft werden können.

Eine Finanzkontrolle der Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts ist auch zum Nutzen der überprüften Stellen, und die dadurch ermöglichte Transparenz ist gut für die politischen Entscheidungsträger, für die überprüften Einrichtungen und grund­sätzlich sinnvoll. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.54.01

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege Bucher, ich denke, das föderale System hat sich in Österreich sehr, sehr gut bewährt, auch im Bereich der Kontrolle, und ich sehe eigentlich keinen aktuellen Anlass, warum jetzt plötzlich der Bundes-Rechnungshof auch die kleineren Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern prüfen soll. Dafür haben wir in erster Linie die Gemeindeaufsichtsbehörde – das haben wir vorhin schon angesprochen –, und irgendwelche andere Fälle können natürlich auch von den Landes-Rechnungshöfen geprüft werden; diese gibt es ja in den Bundesländern.

Man sollte da sehr, sehr vorsichtig sein und mit dem Rechnungshof nicht Politik betreiben, denn mehr Prüfung kommt allemal gut an draußen – das ist eine Tatsache, die uns allen bewusst ist –, aber wie wir im Fall der BAWAG gesehen haben, bedeutet mehr Prüfer nicht unbedingt bessere Prüfungen. Und dass kleinere Gemeinden oft


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