Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 205

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich glaube, auch die verfassungsrechtliche Schwierigkeit, die Kollegin Becher ange­sprochen hat, deutet in die Richtung, dass wir uns das noch einmal gründlich und grundsätzlich überlegen und andere Dinge prioritär reihen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 375/A dem Rechnungshofausschuss zu.

18.48.455. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz geändert werden (376/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Bucher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.49.07

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr (in Richtung Galerie) Ex-Abgeordneter Neudeck, herzlich willkommen! – Ich habe das natürlich erwartet, dass ich keine Zustimmung erhalte, was die Prüfung der Wohn­baugenossenschaften betrifft, denn mit Verlaub, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von Rot und Schwarz: Wer hätte schon gedacht, dass Sie sich in Ihre eigenen Wohnbaugenossenschaften hineinblicken lassen?

Aber was diesen Tagesordnungspunkt anlangt, glaube ich, geht es um einen sehr guten Vorschlag, der letztendlich auch vom Rechnungshof selbst gekommen ist, näm­lich um die Prüfung der Gemeinden, und zwar nicht so, wie wir das wollen, nämlich jener mit unter 20 000 Einwohnern, sondern jener ab einem Gebarungsvolumen von 10 Millionen €.

Wir kennen die Situation der Gemeinden, wir wissen auch, dass die Gemeinden sehr sorgsam geprüft werden – Gemeindeaufsicht et cetera –, aber ich glaube, dass es immer kompliziertere Finanzierungsvarianten gibt, die auch den Gemeinden das Gefühl geben, dass der Rechnungshof sie nicht nur prüft, sondern sie auch berät. Unter diesem Blickwinkel möchte ich das hier sehen, weil wir den Rechnungshof immer loben in unseren Stellungnahmen, und zwar nicht nur für seine sehr hoch geschätzte und kompetente Art und Weise, was die Prüfung anlangt, sondern auch für seine Beratung, die er durchführt.

Ich glaube, dass die Bevölkerung hier ein besseres Gefühl hätte, was die Finanz­gebarung der Gemeinden anlangt, würde der Rechnungshof auch die Prüfungen in den Gemeinden durchführen. Bisher konnte er nur 1 Prozent der Gemeinden prüfen, gerade einmal 24 von über 2 300 Gemeinden, die immerhin über 240 000 Transfer­zahlungen pro Jahr über ihre Kassen abhandeln.

Ich hoffe, dass das Einsehen – zumindest von der FPÖ und von den Grünen – gegeben ist, um diese Maßnahme umzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)

18.51

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite