Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 204

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.44.47

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die gemeinnützigen Bauvereinigungen werden schon durch den Revisions­verband sehr, sehr wirksam geprüft, und das Prüfergebnis kommt dann den jeweiligen Landesaufsichtsbehörden zu. Man kann vielleicht noch reden über eine Nachjustierung der aufsichtsbehördlichen Steuerungsinstrumente – das wäre sicher ein Schritt in die richtige Richtung, und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat hier bereits gemeinsam mit den Landesregierungen Schritte eingeleitet. Aber bei gemeinnützigen Bauvereinigungen kommen bereits mannigfaltige Kontrollmechanismen zum Tragen, die vor allem folgende Bereiche betreffen: Den Bereich der Genossenschaftsrevision im Allgemeinen, die Aufsicht und Prüfung durch die Landesregierung, die Kontrolle des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit der von den Landesregierungen getroffenen Maßnahmen und, und, und. Also es gibt schon sehr, sehr viele Kontrollmöglichkeiten.

Wir haben ein modernes Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 und auch ein Ab­schlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, und ich glaube, dass derzeit der Prüfungs­umfang ausreicht und dass die gemeinnützigen Bauvereinigungen, die im Übrigen in den letzten Jahrzehnten hervorragende Arbeit geleistet haben, ausreichend überprüft werden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste steht Frau Abgeordnete Dr. Moser auf der Rednerliste. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.46.21

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Prüfungsagenden des Rechnungshofes erstrecken sich über zahlreiche Materien. Jetzt ist natürlich die Frage: Wie weit ist der Rechnungshof jetzt rein operativ, rein personell noch in der Lage, Bereiche zusätzlich zu überprüfen, die bereits drei Prüfinstanzen durchlaufen haben?

Hier stellt sich für mich die Effizienzfrage! – Ich diskutiere gerne Ihren Antrag im nächs­ten Ausschuss. Wir hatten ja bereits eine ausgiebige Diskussion in der letzten Legislaturperiode im Unterausschuss des Justizausschusses unter Beiziehung des Herrn Präsidenten des Rechnungshofes, der hier durchaus eine ambivalente Einschät­zung darlegte und der uns vor allem in einer Hinsicht das Auge schärfte – Kollege Sonnberger hat es auch schon erwähnt –: Da der Revisionsverband ja bereits die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften überprüft, besteht in erster Linie ein Hand­lungsbedarf auf Landesebene, nämlich dann durch die jeweiligen Landesbehörden die Berichte noch konziser zusammenzufassen beziehungsweise dort noch mehr Augen­merk darauf zu legen und vielleicht von Landesebene noch deutlichere und eindeu­tigere und umfassendere Berichte dann an das Wirtschaftsministerium beziehungs­weise an das Parlament zu liefern.

Ich sehe momentan, nach dem jetzigen Stand der Diskussion, keine Notwendigkeit, den Rechnungshof in seinen Agenden noch in diese Richtung auszuweiten. Es gibt viel dringendere Prüfverfahren – ich erinnere nur etwa an die Überprüfung von Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern. Ich würde daher dieses Anliegen jetzt einmal hintan­reihen und zuerst die anderen, dringenderen neuen Agenden für den Rechnungshof vorziehen (Abg. Mag. Gaßner: Die Gemeinden werden genauso viel geprüft wie die Gemeinnützigen!) und dann noch einmal eine Diskussionsrunde über diese Materie einziehen, weil ich momentan in diesem Bereich nicht den dringendsten Handlungs­bedarf im Hinblick auf Rechnungshofprüfungen sehe.

 


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