diesem Ermächtigungsgesetz und der Unterschrift, nämlich bevor man die Unterschrift macht, eine Volksabstimmung abzuhalten, um ein Votum des Volkes zu haben, das man bei der Unterschrift für ein Ja oder Nein zu berücksichtigen hat.
Nach Ihrem Antrag würde das folgendermaßen ablaufen: Man würde den Vertrag unterfertigen. Damit hätte man einen gültigen völkerrechtlichen Vertrag. Und danach würde man eine Volksabstimmung darüber abhalten, ob dieser Vertrag überhaupt gültig ist. Das heißt, die Bundesregierung würde sich verpflichten – und danach hätte man die Volksabstimmung! Ich glaube, die Blamage nach außen wäre unverhältnismäßig größer.
Den Weg, den wir jetzt wählen, nämlich Ermächtigungsgesetz und, wenn notwendig, dazwischen eine Volksabstimmung, um die Unterschrift dann entsprechend der Volksabstimmung zu leisten, halte ich für wesentlich vernünftiger und auch demokratischer. (Beifall bei der SPÖ.)
19.41
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Schelling mit 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.41
Abgeordneter Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Bösch will mit dem vorliegenden Antrag und einer Änderung der Bundesverfassung den Reformvertrag von Lissabon einer Volksabstimmung unterziehen. Unter anderem wird in der Begründung ausgeführt, dass er davon ausgeht, dass er die selbst mitbestimmte Ratifizierung des bisherigen EU-Verfassungsvertrages nach Meinung namhafter Experten jetzt für möglicherweise nicht verfassungskonform erklärt.
Herr Kollege Bösch, wenn Sie am Sonntag aufmerksam dem obersten Verfassungshüter Korinek zugehört haben, dann werden Sie mitgenommen haben, dass es keineswegs notwendig ist, eine Volksabstimmung durchzuführen, und dass auch die Ratifizierung der EU-Verfassung durch dieses Hohe Haus völlig verfassungskonform war.
Ich sage: Gott sei Dank haben wir diesen Reformvertrag, der die EU demokratischer macht! Gott sei Dank haben wir diesen Reformvertrag, der die EU handlungsfähiger macht! Und Gott sei Dank sind wir als österreichisches Parlament in der Lage, diesem Vertrag durch das Parlament zuzustimmen!
Wir hatten ein überwältigendes Votum der Bevölkerung zum EU-Beitritt Österreichs, und alle anschließenden Vertragswerke, wie der Vertrag von Amsterdam und von Nizza, sind durch dieses Hohe Haus abgesegnet worden, und zwar immer mit überzeugender Mehrheit. Es gibt also kein Argument, den nun weniger weit reichenden Reformvertrag einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Wir von der ÖVP haben den Mut, uns diesem Vertrag als Parlamentarier zu stellen und diese Verantwortung als gewählte Volksvertreter auch gegenüber dem Souverän zu vertreten.
Es wird allerdings unsere Aufgabe und auch die Aufgabe der Bundesregierung sein, das mit einer entsprechenden Informationskampagne objektiv zu begleiten und die Bevölkerung über den Inhalt dieses Reformvertrages aufzuklären.
Wenn es um eine Volksabstimmung geht, dann bleiben wir bei der Linie der ÖVP: Ja zu einer Volksabstimmung, wenn sie europaweit ist und – ich ergänze – wenn sie einheitlich und gleichzeitig ist! (Beifall bei der ÖVP.)
19.43
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