Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 125

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Falschinfor­mation im Pensionistenbrief des Bundeskanzlers oder gerechte Pensionserhöhung auch für Niedrigstpensionen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der 40. Sitzung des Nationalrates am 4. Dezember 2007

Der Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer lobt sich und seine Parteigenossen im jüngst auf Reisen gegangenen Pensionistenbrief, in alter sozialdemokratischer Tradi­tion, wieder einmal über den Klee. Laut SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina kos­tet die Kampagne übrigens rund 200.000 Euro.

Er spricht dort davon, dass die Pensionen in den letzten sieben Jahren immer weniger wert geworden sind, dass die Vorgängerregierung die Teuerung nur ein einziges Mal abgegolten hat, und dass das – bei ständig steigenden Preisen fürs Leben – nicht an­ständig ist.

Das ist wohl soweit nicht ganz unrichtig. Doch was macht der rote Bundeskanzler und sein schwarzer Finanzminister? Sie erhöhen zwar die Ausgleichszulage für ca. 230.000 Ausgleichszulagenbezieher, vergessen aber auf der anderen Seite mehr als 500.000 Personen mit Kleinstpensionen, die diese Pensionsanpassung nur mit 1,7 Prozent erfahren. Das sind immerhin mehr als ein Viertel aller Pensionsbezieher und Großteils Frauen.

Das ist offenbar das Signal der SPÖ an die Frauen, dass die eigenständige Altersvor­sorge der Frauen ihr doch weniger wert ist, als sie gemeinhin vorgibt, weil die Argu­mentation für die geringe Anpassung der Kleinstpensionen nur lauten kann, dass die Frauen auf Grund der Verehelichung kein Anrecht darauf haben, da sie ohnedies durch ihren Ehemann versorgt sind.

In Wahrheit ist diese Pensionsanpassung deshalb nichts anderes, als eine Umvertei­lung von den kleinen zu den mittleren Pensionen und das mittels einer komplizierten, nahezu chaotischen gesetzlichen Regelung.

Eine Pensionsanpassung um 2,1 Prozent, wie vom Seniorenrat ursprünglich gefordert, wäre gerechter und auch transparenter gewesen, hätte die Frauen stärker berücksich­tigt und hätte auch das gleiche gekostet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch die Pensionen unterhalb des Ausgleichs­zulagenrichtsatzes, die keinen Anspruch auf Ausgleichszulage haben, im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 in einem gerechten Ausmaß von 2,9 Prozent zu berücksich­tigen und nicht mit 1,7 Prozent abzufinden.“

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