Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Falschinformation im Pensionistenbrief des Bundeskanzlers oder gerechte Pensionserhöhung auch für Niedrigstpensionen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der 40. Sitzung des Nationalrates am 4. Dezember 2007
Der Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer lobt sich und seine Parteigenossen im jüngst auf Reisen gegangenen Pensionistenbrief, in alter sozialdemokratischer Tradition, wieder einmal über den Klee. Laut SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina kostet die Kampagne übrigens rund 200.000 Euro.
Er spricht dort davon, dass die Pensionen in den letzten sieben Jahren immer weniger wert geworden sind, dass die Vorgängerregierung die Teuerung nur ein einziges Mal abgegolten hat, und dass das – bei ständig steigenden Preisen fürs Leben – nicht anständig ist.
Das ist wohl soweit nicht ganz unrichtig. Doch was macht der rote Bundeskanzler und sein schwarzer Finanzminister? Sie erhöhen zwar die Ausgleichszulage für ca. 230.000 Ausgleichszulagenbezieher, vergessen aber auf der anderen Seite mehr als 500.000 Personen mit Kleinstpensionen, die diese Pensionsanpassung nur mit 1,7 Prozent erfahren. Das sind immerhin mehr als ein Viertel aller Pensionsbezieher und Großteils Frauen.
Das ist offenbar das Signal der SPÖ an die Frauen, dass die eigenständige Altersvorsorge der Frauen ihr doch weniger wert ist, als sie gemeinhin vorgibt, weil die Argumentation für die geringe Anpassung der Kleinstpensionen nur lauten kann, dass die Frauen auf Grund der Verehelichung kein Anrecht darauf haben, da sie ohnedies durch ihren Ehemann versorgt sind.
In Wahrheit ist diese Pensionsanpassung deshalb nichts anderes, als eine Umverteilung von den kleinen zu den mittleren Pensionen und das mittels einer komplizierten, nahezu chaotischen gesetzlichen Regelung.
Eine Pensionsanpassung um 2,1 Prozent, wie vom Seniorenrat ursprünglich gefordert, wäre gerechter und auch transparenter gewesen, hätte die Frauen stärker berücksichtigt und hätte auch das gleiche gekostet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch die Pensionen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes, die keinen Anspruch auf Ausgleichszulage haben, im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 in einem gerechten Ausmaß von 2,9 Prozent zu berücksichtigen und nicht mit 1,7 Prozent abzufinden.“
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