Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 126

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner. 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.11.54

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Materie, die uns heute vorliegt, ist sicher eine der wichtigsten überhaupt, weil sie jeden Einzelnen von uns be­trifft, geht es doch einerseits um die Erhaltung und Finanzierung unseres guten Ge­sundheitssystems und andererseits um eine Wertanpassung der Pensionen.

Einerseits ist es zu begrüßen, dass die 2005 begonnene Gesundheitsreform im Rah­men der Organisation und der Finanzierung weitergeschrieben wird. Es sind in dieser Artikel-15a-Vereinbarung auch einige bewährte Strukturplanverbesserungen drinnen, es ist ein klares Signal in Richtung Landesgesundheitsfonds, Gesundheitsplattformen – und vor allem auch der Wille zum Ausbau der wohnortnahen medizinischen Versor­gung im niedergelassenen Bereich, vor allem auch im ländlichen Bereich. Andererseits aber gibt diese Artikel-15a-Vereinbarung keine klare Antwort auf die defizitäre Lage der Gebietskrankenkassen. Es sind nicht alle Gebietskrankenkassen defizitär, sondern nur einige wenige, wozu auch die Wiener Gebietskrankenkasse gehört.

Wir wissen, dass Wien natürlich im Vergleich zu ländlicheren Strukturen einen anderen Versorgungsbedarf hat, was aber nicht darüber hinwegtäuschen darf, meine Damen und Herren, dass Leistungen in Wien anders bezahlt werden. So zum Beispiel gibt die Wiener Gebietskrankenkasse – darüber gibt der Rohbericht des Rechnungshofes Aus­kunft – pro Versichertem um 106 € mehr für ärztliche Hilfe und um 71 € mehr für Medi­kamente und Heilbehelfe aus als zum Beispiel die Oberösterreichische Gebietskran­kenkasse. Als ein Grund wird angeführt, dass die Wiener Gebietskrankenkasse den Ärzten ja deutlich höhere Honorare zahle. Im Jahre 2006 etwa verzeichnete die Wiener Gebietskrankenkasse einen Abgang von 71,2 Millionen €; die Oberösterreichische Ge­bietskrankenkasse hingegen machte einen Gewinn von 15 Millionen €. (Abg. Öllinger: „Gewinn“ im Zusammenhang mit Krankenkassen ...?)

Man muss also den Eindruck gewinnen, dass in bestimmten Kassen – ich habe das Beispiel vom rot regierten Wien angeführt – Selbstverwaltung mit Selbstherrlichkeit und Selbstbedienung verwechselt wird, wenn wir da eben Vergleiche mit anderen Bundes­ländern anstellen. Jedenfalls bin ich der Überzeugung, dass die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher keine schlechtere Versorgungs- und Lebensqualität als die Wie­nerinnen und Wiener haben.

Daher, Frau Bundesministerin Kdolsky, fordere ich Sie auf: Nutzen Sie Ihren politi­schen Gestaltungsspielraum, damit endlich einheitliche Kriterien der Behandlungsöko­nomie umgesetzt werden können! Nützen Sie Ihren politischen Spielraum und Ihre Möglichkeiten, damit es ein hundertprozentig einheitliches Leistungsangebot im Sinne der Gleichbehandlung und nicht einer Leistungskürzung gibt!

Frau Bundesministerin, nützen Sie Ihren politischen Spielraum, um einen einheitli­chen Honorarkatalog für erbrachte Leistungen umzusetzen! (Beifall beim BZÖ.)

Solange es nämlich – das ist auch ein wunder Punkt der Kassen – Doppelgleisigkeiten, solange es Doppelbefundungen gibt und solange Spitalsreformen nicht so umgesetzt werden, dass sie den Menschen tatsächlich zugute kommen – dazu führe ich wieder das Beispiel Oberösterreich an, wo es regionale Versorgungsverbünde gibt, statt der Konkurrenz zwischen Ärzten und Spitalserhaltern, etwas, was sich sehr gut bewährt hat –, solange also all das nicht umgesetzt ist, ist es einfach nicht angebracht, die Menschen weiter zur Kasse zu bitten und ihnen zu sagen: Ihr müsst mehr Krankenver­sicherungsbeiträge bezahlen, weil die Krankenkassen defizitär sind!

 


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