Kommen sie dorthin, nämlich die, die nicht genügend Einkommen haben, dann werden sie auch noch vermögensmäßig und einkommensmäßig über den Regress gerupft!
Das heißt, das ist die doppelte Perversion jeder sozialen Pflege. Wenn Sie das so wollen – gut, ja. Aber sicher nicht mit unserer Zustimmung! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mayerhofer.)
18.55
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Öllinger eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Verlängerung der Amnestie in Zusammenhang mit der 24-Stundenbetreuung
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (309 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (356 d.B.)
Mit Auslaufen der so genannten Amnestieregelung für Betreuungspersonen in Zusammenhang mit der so genannten 24-Stundenbetreuung ist auf Grund der fehlenden Information sowie der unbefriedigenden Rechtslage und der Rechtsunsicherheit bei der Beschäftigung von Betreuungspersonen mit einem Chaos zu rechnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem die Amnestieregelung in Zusammenhang mit der 24-Stundenbetreuung bis 30. Juni 2008 verlängert wird.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Sebastian Eder. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.55
Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Artikel-15a-Vereinbarung über die gemeinsame Finanzierung der 24-Stunden-Pflege ist also jetzt der zweite Schritt, um diese besondere Betreuungsform – und es ist eine besondere Betreuungsform – fördermäßig zu fixieren. Die Akzeptanz der Betroffenen ist dabei allerdings schwer abschätzbar, vor allem auch, wenn die Amnestieregelung fällt. Die Vereinbarung ist aber in jedem Fall nur ein Instrument, aber vielleicht auch eine Chance, die künftigen Herausforderungen, die sich aus immer mehr Pflegebedürftigen ergeben, zu bewältigen.
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