Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 254

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Kommen sie dorthin, nämlich die, die nicht genügend Einkommen haben, dann werden sie auch noch vermögensmäßig und einkommensmäßig über den Regress gerupft!

Das heißt, das ist die doppelte Perversion jeder sozialen Pflege. Wenn Sie das so wol­len – gut, ja. Aber sicher nicht mit unserer Zustimmung! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mayerhofer.)

18.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Öllinger einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Verlängerung der Amnestie in Zusammenhang mit der 24-Stundenbetreuung

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozia­les über die Regierungsvorlage (309 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwi­schen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (356 d.B.)

Mit Auslaufen der so genannten Amnestieregelung für Betreuungspersonen in Zusam­menhang mit der so genannten 24-Stundenbetreuung ist auf Grund der fehlenden In­formation sowie der unbefriedigenden Rechtslage und der Rechtsunsicherheit bei der Beschäftigung von Betreuungspersonen mit einem Chaos zu rechnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesvorschlag vor­zulegen, mit dem die Amnestieregelung in Zusammenhang mit der 24-Stundenbetreu­ung bis 30. Juni 2008 verlängert wird.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Se­bastian Eder. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.55.55

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Artikel-15a-Vereinbarung über die gemeinsame Finanzierung der 24-Stunden-Pflege ist also jetzt der zweite Schritt, um diese besondere Betreuungsform – und es ist eine besondere Betreuungs­form – fördermäßig zu fixieren. Die Akzeptanz der Betroffenen ist dabei allerdings schwer abschätzbar, vor allem auch, wenn die Amnestieregelung fällt. Die Vereinba­rung ist aber in jedem Fall nur ein Instrument, aber vielleicht auch eine Chance, die künftigen Herausforderungen, die sich aus immer mehr Pflegebedürftigen ergeben, zu bewältigen.

 


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