Abänderungsantrag
des Abgeordneten Themessl und weiterer Abgeordneter, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (323 d.B.) über die Regierungsvorlage (288 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die dem Bericht (323 d.B.) angeschlossene Gesetzesvorlage (288 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:
1. Nach der Z 13 wird folgende Z 13a eingefügt:
„13a. § 98 Abs. 4 lautet:
,(4) Anträge auf öffentliche Bestellung können nur bis spätestens 31.12.2008 gestellt werden. Der Erwerb der Berechtigung zur Ausübung ,Gewerblicher Buchhalter‘ und ,Selbständiger Buchhalter‘ endet spätestens am 30. Juni 2008.‘“
2. Nach der Z 13a wird folgende Z 13b eingefügt:
„13b. § 98 Abs. 7 lautet:
,(7) Die Bestimmungen der Abs. 5 und 6 gelten nur für Personen, die bis spätestens 31.12.2008 einen schriftlichen Antrag auf öffentliche Bestellung bei der Paritätischen Kommission eingebracht haben.‘“
3. Z 14 lautet:
„14. In § 98 Abs. 8 wird der Ausdruck ,bis 31.12.2007‘ durch den Ausdruck ,bis 31.12.2008‘ ersetzt und der Ausdruck ,Mit Beginn des 1.1.2008‘ durch den Ausdruck ,Mit Beginn des 1.1.2009‘ ersetzt.“
Begründung
Seit in Krafttreten des Gesetzes mit 1.1.2007 wurden in den einzelnen Bundesländern zu wenig Kurse angeboten. In manchen Bundesländern (z. B. Steiermark) hat nur das WIFI entsprechende Fortbildungskurse angeboten und diese waren total überfüllt und zu absolut ungünstigen Tageszeiten für Berufstätige dieser Berufgruppe.
Es gibt eine Unzahl von selbständigen oder gewerblichen Buchhalter, die eine entsprechende Fortbildung absolvieren möchten, aber aufgrund des mangelnden Angebotes nicht die Gelegenheit dazu bekommen haben. Es ist daher ein Gebot der Stunde die sehr kurze (nur einjährige) Übergangsregelung um ein Jahr zu verlängern und erst mit 31.12.2008 auslaufen zu lassen.
*****
Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Gradauer eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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