Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 354

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht,

1. eine Analyse über mögliche Verbesserungsansätze und Synergieeffekte darzulegen;

2. unter Berücksichtigung der föderalen Struktur bereits eingerichtete und geplante elektronische Register nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzge­setz, den veterinärrechtlichen Bestimmungen und dem agrarischen Betriebsmittelrecht zusammenzuführen und ein gemeinsames Lebensmittel- und Veterinärregister einzu­richten, welches einerseits die Kontrolle und die Überwachung der gesamten Lebens­mittelkette sicherstellt und andererseits die Erfordernisse der Tierseuchenbekämpfung und -überwachung ausreichend berücksichtigt. Hinsichtlich der Daten über agrarische Betriebsmittel ist das Register gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzurichten;

3. einen entsprechenden, den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechenden Gesetzentwurf über ein gemeinsames „Lebensmittel- und Veterinärregister“ auszuar­beiten und dem Parlament vorzulegen.

*****

(Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Eßl ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Bundesgesetzes zur Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittel- und Veterinärregisters

Mit dem Veterinärrechtsänderungesetz 2007 werden datenschutzkonform erstmals die gesetzlichen Voraussetzungen für ein elektronisches Veterinärregister geschaffen. Die­ses elektronische Veterinärregister stellt aber lediglich einen ersten Schritt zur Errich­tung eines umfassenden elektronischen Lebensmittel- und Veterinärregisters dar.

Bereits derzeit existieren für die Erfassung und Registrierung von Betrieben entlang der Lebensmittelkette verschiedene Datenbanken, die zum Teil von den Bundeslän­dern geführt werden. Ein Überblick über die derzeitige Situation fehlt, daher ist eine Analyse über Verbesserungsmöglichkeiten anzustellen. Zur Sicherstellung einer um­fassenden und effizient integrierten Kontrolle von Lebensmittelbetrieben im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wären in Zukunft alle bereits eingerichteten und geplan­ten elektronischen Register nach dem LMSVG, den veterinärrechtlichen Bestimmun­gen und dem agrarischen Betriebsmittelrecht (z.B. Futtermittel) zusammenzuführen und ein gemeinsames Lebensmittel- und Veterinärregister einzurichten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite