Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht,
1. eine Analyse über mögliche Verbesserungsansätze und Synergieeffekte darzulegen;
2. unter Berücksichtigung der föderalen Struktur bereits eingerichtete und geplante elektronische Register nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, den veterinärrechtlichen Bestimmungen und dem agrarischen Betriebsmittelrecht zusammenzuführen und ein gemeinsames Lebensmittel- und Veterinärregister einzurichten, welches einerseits die Kontrolle und die Überwachung der gesamten Lebensmittelkette sicherstellt und andererseits die Erfordernisse der Tierseuchenbekämpfung und -überwachung ausreichend berücksichtigt. Hinsichtlich der Daten über agrarische Betriebsmittel ist das Register gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzurichten;
3. einen entsprechenden, den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechenden Gesetzentwurf über ein gemeinsames „Lebensmittel- und Veterinärregister“ auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen.
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(Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
23.31
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Eßl eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Bundesgesetzes zur Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittel- und Veterinärregisters
Mit dem Veterinärrechtsänderungesetz 2007 werden datenschutzkonform erstmals die gesetzlichen Voraussetzungen für ein elektronisches Veterinärregister geschaffen. Dieses elektronische Veterinärregister stellt aber lediglich einen ersten Schritt zur Errichtung eines umfassenden elektronischen Lebensmittel- und Veterinärregisters dar.
Bereits derzeit existieren für die Erfassung und Registrierung von Betrieben entlang der Lebensmittelkette verschiedene Datenbanken, die zum Teil von den Bundesländern geführt werden. Ein Überblick über die derzeitige Situation fehlt, daher ist eine Analyse über Verbesserungsmöglichkeiten anzustellen. Zur Sicherstellung einer umfassenden und effizient integrierten Kontrolle von Lebensmittelbetrieben im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wären in Zukunft alle bereits eingerichteten und geplanten elektronischen Register nach dem LMSVG, den veterinärrechtlichen Bestimmungen und dem agrarischen Betriebsmittelrecht (z.B. Futtermittel) zusammenzuführen und ein gemeinsames Lebensmittel- und Veterinärregister einzurichten.
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