Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
23.27
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Mit dem Veterinärrechtsänderungsgesetz werden mehrere Gesetze geändert, etwa die Anwendung von Impfstoffen bei gesetzlich geregelten Tierkrankheiten, der Umgang mit Tierseuchenerregern, die Einfuhr immunologischer Tierarzneimittel wie auch die Erweiterung der Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen.
Bisher ist die Einfuhr immunologischer Tierarzneimittel im Tierseuchengesetz geregelt gewesen, was systemwidrig erscheint und die Zugänglichkeit des Rechts für Normadressaten zum Teil erschwert. Daher wird diese Einfuhr künftig dem Arzneiwareneinfuhrgesetz unterstellt.
Die Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes sieht unter anderem weiters vor, dass immunologische Tierarzneimittel, die im EWR zugelassen sind und damit die europäischen Standards erfüllen, lediglich der Meldung im Voraus unterliegen. Weitere Änderungen betreffen das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz.
Positiv ist ebenso, dass die Doping-Problematik nunmehr auch auf veterinärrechtlicher Ebene berücksichtig wird.
Die Erfassung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen im Gesetz und die Aufhebung zahlreicher einzelner Verordnungen dienen zweifellos der Rechtssicherheit und auch der Rechtsklarheit.
Mehrbelastungen für Gebietskörperschaften wird es aktuell durch diese Novelle nicht geben, mit Ausnahme für den Bund bei Ausbruch der hochpathologischen Geflügelpest. Eher wird es beim Bund zu Einsparungen kommen, und zwar zum einen durch die Ausnahmen bei der Rezeptpflicht für bestimmte unbedenkliche Tierarzneimittel und zum anderen durch den Entfall der Bewilligung von in Österreich nicht zugelassenen Impfstoffen, aber nicht für solche, die nicht zur Abwehr von anzeigepflichtigen Tierseuchen oder veterinärrechtlich geregelten Tierkrankheiten dienen.
Meine Damen und Herren, diese notwendigen und wichtigen Veränderungen, die die versprochene Neuregelung des Tierseuchensektors einleiten, sind Veränderungen, die wir gerne unterstützen wollen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
23.29
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Eßl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte, Herr Kollege.
23.29
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich bringe mich in die Debatte um das Veterinärrechtsänderungsgesetz mit folgendem Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Bundesgesetzes zur Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittel- und Veterinärregisters
Ich werde aus Zeitgründen auf die Präambel verzichten und gleich den Wortlaut des Entschließungsantrages vortragen.
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