Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 353

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


23.27.14

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mei­ne Damen und Herren! Mit dem Veterinärrechtsänderungsgesetz werden mehrere Ge­setze geändert, etwa die Anwendung von Impfstoffen bei gesetzlich geregelten Tier­krankheiten, der Umgang mit Tierseuchenerregern, die Einfuhr immunologischer Tier­arzneimittel wie auch die Erweiterung der Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen.

Bisher ist die Einfuhr immunologischer Tierarzneimittel im Tierseuchengesetz geregelt gewesen, was systemwidrig erscheint und die Zugänglichkeit des Rechts für Normad­ressaten zum Teil erschwert. Daher wird diese Einfuhr künftig dem Arzneiwarenein­fuhrgesetz unterstellt.

Die Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes sieht unter anderem weiters vor, dass immunologische Tierarzneimittel, die im EWR zugelassen sind und damit die europäi­schen Standards erfüllen, lediglich der Meldung im Voraus unterliegen. Weitere Ände­rungen betreffen das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz.

Positiv ist ebenso, dass die Doping-Problematik nunmehr auch auf veterinärrechtlicher Ebene berücksichtig wird.

Die Erfassung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen im Gesetz und die Aufhebung zahl­reicher einzelner Verordnungen dienen zweifellos der Rechtssicherheit und auch der Rechtsklarheit.

Mehrbelastungen für Gebietskörperschaften wird es aktuell durch diese Novelle nicht geben, mit Ausnahme für den Bund bei Ausbruch der hochpathologischen Geflügel­pest. Eher wird es beim Bund zu Einsparungen kommen, und zwar zum einen durch die Ausnahmen bei der Rezeptpflicht für bestimmte unbedenkliche Tierarzneimittel und zum anderen durch den Entfall der Bewilligung von in Österreich nicht zugelassenen Impfstoffen, aber nicht für solche, die nicht zur Abwehr von anzeigepflichtigen Tierseu­chen oder veterinärrechtlich geregelten Tierkrankheiten dienen.

Meine Damen und Herren, diese notwendigen und wichtigen Veränderungen, die die versprochene Neuregelung des Tierseuchensektors einleiten, sind Veränderungen, die wir gerne unterstützen wollen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Eßl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte, Herr Kol­lege.

 


23.29.56

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Ich bringe mich in die Debatte um das Veterinärrechts­änderungsgesetz mit folgendem Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Bundesgesetzes zur Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittel- und Veterinärregisters

Ich werde aus Zeitgründen auf die Präambel verzichten und gleich den Wortlaut des Entschließungsantrages vortragen.

 


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