Hierfür sollte eine eigene Rechtsgrundlage durch Ausarbeitung eines entsprechenden Bundesgesetzes geschaffen werden. Mit der Schaffung eines gemeinsamen Registers auf Bundes- und Länderebene werden langfristig auch Verwaltungskosten eingespart, dieses Lebensmittel- und Veterinärregister ist somit auch ein sinnvoller Beitrag zur künftigen Verwaltungsreform des Bundes und der Länder.
Durch dieses Gesetz wären elektronische Register so zu verknüpfen, dass mittels einer gemeinsamen Datenbank einerseits die Kontrolle und Überwachung der gesamten Lebensmittelkette sichergestellt werden kann und anderseits auch den notwendigen Erfordernissen der Tierseuchenbekämpfung und -überwachung entsprochen wird.
Hinsichtlich der Daten über agrarische Betriebsmittel ist diese gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzurichten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht,
1. eine Analyse über mögliche Verbesserungsansätze und Synergieeffekte darzulegen;
2. unter Berücksichtigung der föderalen Struktur bereits eingerichtete und geplante elektronische Register nach dem LMSVG, den veterinärrechtlichen Bestimmungen und dem agrarischen Betriebsmittelrecht zusammenzuführen und ein gemeinsames Lebensmittel- und Veterinärregister einzurichten, welches einerseits die Kontrolle und Überwachung der gesamten Lebensmittelkette sicherstellt und anderseits die Erfordernisse der Tierseuchenbekämpfung und -überwachung ausreichend berücksichtigt. Hinsichtlich der Daten über agrarische Betriebsmittel ist das Register gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzurichten;
3. einen entsprechenden, den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechenden Gesetzesentwurf über ein gemeinsames „Lebensmittel- und Veterinärregister“ auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen.
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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich alle Abgeordneten bitten, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen zur Abstimmung.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 292 d.B.
Hiezu haben die Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
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