Ich sage Ihnen schon eines: Wenn eine Oppositionsfraktion, wenn es auch viele Anfragen sind, ganz simple Dinge abfragt, nach all dem, von dem wir wissen, was in den Botschaften vorgefallen ist, dann ist es nicht ganz einsichtig, dass hier hinter den Kulissen Druck ausgeübt wird, dass man davon vielleicht wieder Abstand nehmen soll, oder das als schlechtes Beispiel dafür vorgeführt wird, dass man die Minderheitenrechte zusätzlich beschränkt oder beschneidet. Das kann es nicht sein! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Ich erwähne das deshalb an dieser Stelle – vielleicht nimmt ja die freiheitliche Fraktion selbst dazu Stellung –, weil sich hier auch beweisen lässt, dass der Rechnungshof durchaus etwas in Gang bringt – und wenn es auch nur der Rumor im Haus ist. Dieser ist zwischendurch wirklich notwendig – bei aller Friedfertigkeit. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
23.43
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
23.43
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident! (Abg. Dr. Mitterlehner: Sind Sie noch nicht erschöpft? – Abg. Dr. Haimbuchner: Wir haben noch genug Redezeit!) – Das kostet mich schon wieder ein paar Sekunden, lieber Reinhold Mitterlehner. Das ist meine Redezeit.
Erstens wollte ich mit dem anschließen, was Herr Kräuter gesagt hat. Herzlichen Dank für die beste Arbeit, die uns der Rechnungshof liefert.
Zweitens möchte ich doch, auch wenn es schon sehr spät ist, einen besonderen Punkt aus dem Rechnungshofbericht III-8 d.B. herausgreifen: Es handelt sich hier um die Oesterreichische Nationalbank und die Pensionsvorsorge in der Oesterreichischen Nationalbank. Ganz kurz: Der Nationalrat hat mit Ersuchen vom 1. Juli 1997 die Oesterreichische Nationalbank gebeten, das ASVG-Pensionsrecht herzunehmen und das eigene Pensionsrecht anzupassen.
Es hat eine Reaktion gegeben, es ist ein neues Pensionsrecht gemacht worden. Das hat sich aber an dem bereits bestehenden Pensionsrecht in der Nationalbank orientiert; also keine Rede von Angleichung an das ASVG-Pensionsrecht. Die Folge davon ist, dass die Pensionsrückstellungen im Jahre 2015 den Höchststand mit über 2 Milliarden € erreichen werden müssen und diese Rückstellungen jährlich von der Oesterreichischen Nationalbank auch gespeist werden müssen. Die Pensionsaufwendungen in der Nationalbank selbst betragen jährlich zirka 100 Millionen €.
Die Durchschnittspension der ASVG-Pensionisten beträgt bekanntlich 35 000 € pro Jahr. Und man höre: Bei den Pensionisten der Oesterreichischen Nationalbank sind es 70 000 € pro Jahr, also das Doppelte! Und wenn man sich die Details genau anschaut, so kommt man drauf, dass in der Nationalbank 80 Prozent des letzten Monatsschemabezuges bezahlt werden, das Pensionsantrittsalter schon bei 60 Jahren liegt, 40 Dienstjahre genügen, um die Pension zu beziehen, und diese Pension fünfzehnmal jährlich ausbezahlt wird. Mich wundert nicht, dass das dann die doppelte Pensionshöhe ergibt. Von Sparsamkeit und vor allen Dingen von Gerechtigkeit überhaupt keine Rede!
Der Gipfelpunkt ist, dass es eine Firma gibt, die gegründet wurde, um diese Pensionsprivilegien in der Oesterreichischen Nationalbank zu finanzieren, die IG Immobilien Invest GmbH. Dieser Firma wird vom Rechnungshof ein ganz gewaltig schlechtes Zeugnis ausgestellt. Meiner Meinung nach ist es überhaupt pervers, dass es eine Firma gibt, die diese Privilegien unterstützen und finanzieren soll. So etwas habe ich über-
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