Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 366

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dass ein positives Ergebnis herauskommen kann, wenn alle zusammenarbeiten. Ich hoffe, dass wir die nächsten Jahrhunderte mit unseren Nachbarn ein ebenso gutes Ein­vernehmen haben werden, wie dies seit Jahrhunderten der Fall war. (Beifall bei der ÖVP.)

0.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


0.08.08

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Frauen Staatssekretärinnen! Auch ich möchte meine kurze Redezeit von zwei Minuten nutzen, um zum chefärztlichen Dienst Stellung zu nehmen.

Es wurde von der Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat, die damals im Jahr 2005 zuständig war, bei der Einführung der Neuregelung der Chefarztpflicht eine Rech­nungshofprüfung angeregt, und die 13 gesetzlichen Krankenversicherungsträger wur­den geprüft. Es wurden dienstrechtliche Angelegenheiten mit Empfehlungen ausgestat­tet, aber auch das patientenorientierte Service wurde vom Rechnungshof geprüft. – Auch da gab es Empfehlungen.

Die Bedeutung des chefärztlichen Dienstes ist unumstritten. Ich kann, weil ich aus Nie­derösterreich komme und damals auch in der Hochwassersituation miterleben konnte, wie die Chefarztpflicht für Medikamente aufgehoben wurde, und zwar insgesamt für zwei Wochen, darüber berichten, dass das ganz besondere Effekte hatte.

Es wurde damals von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse hochgerech­net, dass insgesamt eine Mehrbelastung von 13 Millionen € zu erwarten gewesen wä­re, wenn man das auf ein Jahr aufgerechnet hätte. Wenn man damit noch in Verbin­dung bringt, was der chefärztliche Dienst im Jahr an Kosten verursacht – das sind 43 Millionen € –, dann stellt sich dieser Betrag von 13 Millionen € als sehr spektakulär dar.

Es ist natürlich im Bereich dieser Verschreibungen, die lediglich 5 Prozent ausmachen, allerdings ein Viertel der Kosten verursachen, darauf hinzuweisen, dass seit Einfüh­rung der e-card das Rezept läuft und nicht der Patient und dass dem auch ein bundes­einheitliches Bewilligungssystem zugrunde liegt, das auch mit einem Erstattungskodex ausgestattet ist. Somit ist auch ein einheitliches Bewilligungssystem vorhanden.

In diesem Sinn kann man sagen, dass diese neue Regelung der Chefarztpflicht ein Verdienst von Maria Rauch-Kallat ist – die ja damals die Verantwortung als Bundesmi­nisterin getragen hat – und aus heutiger Sicht auch eine Erfolgsgeschichte für das ös­terreichische Gesundheitssystem darstellt. (Beifall bei der ÖVP.)

0.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


0.10.53

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Mei­ne geschätzten Damen Staatssekretärinnen! Der Rechnungshofbericht, mit dem ich mich auseinandersetze, fällt ebenfalls in den Bereich der österreichischen Vertretungs­körper in Belgrad, Budapest und Buenos Aires.

Es ist ja schon angesprochen worden, dass es Mängel gibt, und es ist auch richtig, dass diese Mängel aufgezeigt werden und natürlich auch abgestellt gehören – über­haupt keine Frage. Folgendes muss man natürlich auch sagen, und das gehört eben­falls hier ausgesprochen: dass zwar 22 Verfahren wegen verschiedener Unregelmäßig-


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