Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 25

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Wir haben im Bundesdienst – und das habe ich in die Wege geleitet – nicht nur ein Projekt Frauenmentoring, sondern wir haben das als fixen Bestandteil der Personal­entwicklung vereinbart, das heißt, wir haben im gesamten Personalmanagement fix verankert, dass es Mentoring- und Unterstützungsprogramme geben muss, und wir haben vereinbart, dass wir das ressortübergreifend, also Cross Mentoring, im Bun­des­dienst machen, wo weibliche Führungskräfte junge Kolleginnen und Kollegen be­gleiten, unterstützen und auch fördern. Wir haben den Startschuss im November dieses Jahres dazu gegeben. Nächstes Jahr werden wir Bilanz legen, wie sich das entwickelt hat. Aber, wie gesagt, ich glaube, dass es ganz wesentlich ist, dass der Bundesdienst Vorbild hinsichtlich Frauenförderung ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 19/M der Frau Abgeordneten Mag. Weinzinger. – Bitte, Frau Abgeordnete, um Ihre Frage.

 


Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Ministerin, meine Frage lautet:

19/M

„Welche konkreten Maßnahmen haben Sie als für den öffentlichen Dienst zuständige Ministerin geplant, damit im Bundesdienst mehr Frauen in Führungspositionen (z.B. Sektionsleitungen) kommen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Ich habe im Zusammenhang mit „Frauen fördern Frauen“ im Bundesdienst schon darauf hingewiesen, dass es mir wirklich ein ganz großes Anliegen ist, dafür zu sorgen, dass wir im Bundesdienst die gläserne Decke durchstoßen. Es stimmt, die Entwicklung geht dahin, dass wir sehr viele Frauen beschäftigt haben, wobei der Anteil der Frauen in höheren Positionen auch im Bundesdienst dem hinten nachhinkt. Und auch da gilt, dass der Bundesdienst Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft haben muss.

Ich habe bereits ganz konkrete Schritte gesetzt, die im Hohen Haus auch schon beschlossen wurden. Das eine war eine Änderung des Ausschreibungsgesetzes, wo mir ganz wesentlich war, dass wir mehr Transparenz bei der Ausschreibung erreichen, dass wir die Kriterien, die Gewichtung, welche Fähigkeiten und welche Kompetenzen notwendig sind, um eine Führungsfunktion im öffentlichen Dienst zu bekommen, gleich vorweg transparent und öffentlich machen, damit es nicht im Nachhinein womöglich zu einer Verschiebung der Bewertung der notwendigen Kompetenzen kommen kann.

Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen: Im Bereich der Exekutive hat es zwei Anfor­derun­gen gegeben. Das eine war ein Wissenstest, der zu erfüllen war, und das Zweite war körperliche Eignung für diese Funktion. Es ging aber nicht um eine Führungsfunktion in einer Sondereinheit der Exekutive, sondern um eine Führungsfunktion im Verwaltungs­bereich. Im Nachhinein war plötzlich die körperliche Eignung viel wesentlicher als die Beantwortung der Wissensfragen. Das muss der Vergangenheit angehören, denn da ist es dann plötzlich so gewesen, dass Frauen nicht mehr zum Zug gekommen sind.

Als ich von dem Beispiel erfahren habe, habe ich gesagt, es muss Transparenz bei der Bewertung auch der Aufgaben geben. – Das war das eine. Und es wird auch im Internet veröffentlicht, welche Kompetenzen mit welcher Bewertung einzubringen sind. Das Zweite ist, dass wir ja auch eine Bewertungskommission haben, die die berühmten Dreiervorschläge legt, wer mit welcher Reihung sich für eine Funktion als geeignet erweist. Da haben wir oft das Problem, dass sich wenig Frauen wiederfinden. Die Bewertungskommissionen waren in der Vergangenheit großteils männlich besetzt. Ich als zuständige Ministerin kann zwei Vertreter, Vertreterinnen nominieren. Wir haben


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