Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 29

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Wir haben im Regierungsübereinkommen auch klar festgehalten, dass es uns wichtig erscheint, aufgrund der technologischen Entwicklung und aufgrund der Notwendigkeit, Meinungsvielfalt zu fördern, und dass es wichtig wäre, ein neues Instrument der Medien­förderung zu haben. Finanziert soll es aus dem Budget werden. Daher bin ich auch in engen Verhandlungen mit dem Finanzminister.

Das heißt: eine neue Förderung, die über vorhandene Gebühren finanziert wird, die aber in Wirklichkeit keine zusätzliche Gebühr auslösen sollte.

Die neue Medienförderung ist, wie gesagt, vor allem deshalb wichtig, damit wir mehr an Meinungsvielfalt fördern können, damit wir den österreichischen Film stärker fördern können, was mir auch sehr wichtig ist, Produktionen, die einen Österreichbezug haben, und diese Förderung soll vor allem dem privaten Radio und dem privaten Fernsehen zugute kommen.

Also eine neue Förderung, die für mehr Pluralität und mehr Vielfalt in der Medien­landschaft sorgen soll.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Vilimsky, bitte.

 


Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Meine Zusatzfrage betrifft auch den Bereich der ORF-Gebühren, die jetzt erhöht werden sollen. Unter dem Titel ORF-Gebühren findet ja ein Etikettenschwindel statt, weil die rund 20 €, die von Bundesland zu Bundesland ein bisschen variieren, zu einem Drittel in die Landesbudgets fließen.

Meine Frage daher: Inwieweit denken Sie aus medienpolitischer Sicht daran, diese Einnahmen quasi in die Einnahmenhoheit der Länder zu überantworten und, was die ORF-Gebühren anlangt, nur zwei Drittel der unter dem Titel ORF-Gebühren einge­hobenen Summe tatsächlich auch von den Gebührenzahlern einzuheben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben recht. Der Begriff „ORF-Gebühren“ inkludiert mehrere Förder- oder Abgabenposten. Es ist so, dass einen Teil – so in der Wahrnehmung – die tatsächliche ORF-Gebühr darstellt – das ist das berühmte Programmentgelt des ORF. Der zweite Teil ist die Rundfunkgebühr, aus der auch die neue Medienförderung finanziert werden soll. Und dann gibt es noch die Länderabgaben.

Wir haben seit dem Jahr 1947 ein Finanz-Verfassungsgesetz, das den Ländern Auto­nomie hinsichtlich der Abgabenregelung gibt. Das bedeutet in Wirklichkeit, dass, wenn die Forderung erhoben wird, dass die Länder da keinen Anteil haben sollen, aufgrund des Finanz-Verfassungsgesetzes, das seit 1947 in Österreich Gültigkeit hat, diese Forderung an die Länder gerichtet werden müsste und nicht an mich als zuständige Bundesministerin.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Brosz, bitte.

 


Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Die prekäre Situation in budgetärer Hinsicht beim ORF ist, glaube ich, allen bekannt. Die Diskussion um die Gebührenerhöhung ist momentan auf der Tagesordnung.

Daher meine Frage: Welches Konzept verfolgen Sie als zuständiges Regierungs­mitglied, um dieser Situation zu begegnen, weil laufende Gebührenerhöhungen auf wenig Freude stoßen werden, gleichzeitig aber die rechtlichen Rahmenbedingungen in vielen Bereichen für den ORF ein Korsett darstellen, wodurch es offenbar für das Unternehmen schwierig ist, zusätzliche Einnahmen zu erzielen? Sind Sie also der


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