Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 28

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Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Die österreichische Bundesregierung hat vergangene Woche diese Artikel-15a-Vereinba­rung im Ministerrat beschlossen. Das ist eine Art Staatsvertrag, den der Bund mit den Ländern abschließt, in dem wir uns gemeinsam dazu verpflichten, endlich dafür zu sorgen, dass es ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen auch in Österreich gibt. Jetzt ist dieser Vertrag auch von den Landtagen aller neun Bun­desländer zu unterzeichnen.

Sie wissen, ich habe mit den Ländern viele Gespräche geführt, und ich habe überall die Botschaft mitbekommen, dass das auch für die Länder wichtig ist und dass sie uns jetzt dabei unterstützen, die Betreuungseinrichtungen, die Kindergärten in Österreich auszubauen, vor allem für die kleinsten Kinder, für die wir leider noch immer nur sehr wenige Plätze zur Verfügung haben.

Eine Ergänzung noch zur Vorbildwirkung des Bundesdienstes, weil wir schon so oft davon gesprochen haben: Das Bundeskanzleramt hat einen eigenen Betriebs­kindergarten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Weinzinger, bitte.

 


Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Bundesminister! Wie hoch ist der finan­zielle Aufwand für die verschiedenen Gender-Mainstreaming-Maßnahmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Da könnte man eigentlich sagen, das Volumen müsste das halbe Budget sein, denn Gender-Mainstreaming soll sich ja durch alles durchziehen. Das ist nicht ein Budgetposten, sondern es geht bei Gender-Mainstreaming darum, dass man das Budget, die Gesetze durchleuchtet, wie sie sich auf die Männer und wie auf die Frauen auswirken.

Grundsätzlich würde ich, wenn Sie mich so fragen, sagen, den Frauen gebührt die Hälfte des Budgets, weil sie auch die Hälfte der Bevölkerung ausmachen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sind mehr als die Hälfte!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Anfrage 21/M des Herrn Abgeordneten Vilimsky. – Herr Abgeordneter, die Frage, bitte.

 


Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Guten Morgen! Frau Bundesministerin, Sie sind ja auch zuständig für den Bereich Medien, und in diesem Zusammenhang meine Frage:

21/M

„Aktuellen Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung an eine Umwandlung der ORF-Gebühren in eine allgemeine ,Mediengebühr‘ denkt, wonach künftig auch Privatsender wie ATV und Privatradios ihre Beiträge daraus erhalten sollen. Wann soll dies konkret verwirklicht sein, und wie sieht die Regelung im Detail aus?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Herr Abgeordneter, gleich vorweg: Es ist nicht geplant, eine Umwandlung der ORF-Gebüh­ren vorzunehmen. Was allerdings schon geplant ist, ist, eine neue Medien­förderung einzuführen.

 


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