Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 103

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fair und korrekt durchgeführt werden. Das war einer der Hauptgründe dafür, dass wir letztlich dem Fremdenrechtspaket mit großer Mehrheit zugestimmt haben.

Die letzte Regierung hat dieses Vorhaben – es hat ja einen Entschließungsantrag gegeben – nicht umgesetzt, aber nun liegt der diesbezügliche Gesetzentwurf vor uns, und ich bin überzeugt davon, dass der Asylgerichtshof als zweite Instanz eine wesentliche Verbesserung mit sich bringen wird.

Es werden statt einer Person zwei das Verfahren führen, und wenn sich diese nicht einig sind, wird ein Fünfersenat zusammentreten. Der Asylwerber wird damit also das Recht auf eine mündliche Verhandlung vor zwei beziehungsweise, wenn sich diese nicht einig sind, sogar fünf Richtern haben. Ich halte das für eine ganz wesentliche Sache. Dieses mündliche Verfahren ist ganz zentral und entscheidend, weil es eben darauf ankommt, die Glaubwürdigkeit des Asylwerbers zu überprüfen, und da ist ein Mehraugenprinzip sicher besser als das, was wir bis jetzt gehabt haben.

Auch die Grundsatzentscheidungen, die in der Diskussion im Vorlauf zur Entstehung dieses Gesetzes sehr viel diskutiert worden sind, schützen den Asylwerber. Bei wichtigen offenen oder strittigen Verfahren hat der Fünfersenat zusammenzutreten und eine Grundsatzentscheidung zu treffen, die dann ausnahmslos dem Verwaltungs­gerichtshof vorzulegen ist, der sie dann bestätigen oder auch abändern kann. Also nicht nur der Innenminister kann das verlangen.

Der UNHCR hätte für sich auch das Recht bekommen können, eine Grundsatz­entscheidung zu erlangen, aber er hat dieses Recht, das wir ihm einräumen wollten, leider abgelehnt.

Selbstverständlich sind die unteren Instanzen an diese Entscheidungen des Verwal­tungsgerichtshofes gebunden.

Damit komme ich zu etwas ganz Entscheidendem und Wichtigem, nämlich der ersten Instanz. Über 40 Prozent der Entscheidungen werden aufgehoben, daher ist es von ganz zentraler Bedeutung, die erste Instanz zu verbessern. Das wird jetzt geschehen: erstens durch eine massive personelle Aufstockung – es wird mehr Juristen geben – und zweitens durch die Staatendokumentation, die tagesaktuell zur Verfügung gestellt wird. Dadurch können sich die Entscheidungsträger besser auf die individuellen Asylwerber konzentrieren.

Das heißt, sowohl die erste als auch die zweite Instanz werden entscheidend verbes­sert, und das System der Grundsatzentscheidungen wird ebenfalls dazu beitragen, die Verfahren zu beschleunigen und zu verbessern. Das ist im Interesse der Asylwerber und überhaupt im Interesse des Rechtsstaates. Ich habe mir all das sehr gut überlegt und bin zu dem Schluss gekommen, dass auch ich persönlich diesem Gesetz zustim­men kann. (Beifall bei der SPÖ.)

13.22


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Murauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.23.08

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Staats­sekretärin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich glaube, man kann im Zusammenhang mit dem Unabhängigen Asylgerichtshof nicht oft genug erwähnen, dass wir in Österreich eine gute und lange Tradition haben, Flüchtlingen, asylberech­tigten Menschen unser Angebot, unsere humanitären Leistungen, Aufenthalt in unse­rem Land zu gewähren. Es wurde heute darauf aufmerksam gemacht, dass es Hundert­tausende, ja in etwa zwei Millionen Menschen sind, die Österreich aufgenom­men hat – wir können darauf durchaus stolz sein.

 


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