Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 215

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das Finanzstrafgesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (273 d. B.).

Zu Artikel II Z 13 (§ 516 StPO):

Die Bestimmung über das In-Kraft-Treten ist im Hinblick auf die obigen Änderungen zu berichtigen; schließlich soll die fehlerhafte Novellierungsanordnung des § 516 Abs. 2 in der Fassung des Ausschussberichtes (331 d. B.) berichtigt werden.

Zu Artikel III Z 24:

Die Bestimmung über das In-Kraft-Treten des Strafvollzugsgesetzes weist in ihrer geltenden Fassung zwei Absätze mit der Bezeichnung „(14)“ auf; zur Vermeidung von Verwechslungen soll dieser Fehler berichtigt werden.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der zweite eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Donnerbauer, Fichtenbauer, Darmann wurde ebenfalls ordnungsgemäß eingebracht; er ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­hand­lung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Dr. Fichtenbauer, Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses (331 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (Straf­rechtsänderungsgesetz 2008) (302 und 285 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2008), in der Fassung des Ausschuss­berichtes (331 d.B.), wird wie folgt geändert:

In Art. I wird nach Z 19 folgende Z 19a eingefügt:

„19a. Nach § 304 wird folgender § 304a samt Überschrift eingefügt:

,Abgeordnetenbestechung

§ 304a. Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Nationalrat, Bundesrat, in der Bundesversammlung, in einem Landtag oder Gemeinderat eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.‘“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


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