Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 268

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3. Integration von SchülerInnen mit Behinderung;

4. diversitygerechter Unterricht.“

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Abschließend noch zu den Ausführungen der Kollegin Brinek: Ihre PISA-Qualifizierung war geradezu ein Musterbeispiel, als Sie gesagt haben: Ja stellen Sie sich vor, da werden naturwissenschaftliche Kenntnisse erhoben, und man geht nicht nur in die Schulen mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt! – Man sollte also nur diejenigen überprüfen, die einen entsprechenden Schwerpunkt haben. Wir sollten also beispiels­weise die technischen Fähigkeiten in den HTLs überprüfen und dann daraus auf die gesamte österreichische Bevölkerung schließen. – Na, super! (Abg. Dr. Brinek: Sie können nicht einmal ...!)

Wenn wir also untersuchen, wie die Österreicher schwimmen können, dann gehen wir zu Herrn Rogan und zu Frau Nadarajah und schauen, wie schnell die schwimmen. Dann sagen wir: Super, wir sind ein irrsinnig gutes Schwimmvolk, denn wir schwimmen unheimlich schnell! (Beifall bei den Grünen.)

Überhaupt eine solche Idee von Bildungsforschung zu kreieren, ist ja absurd. PISA hat ja genau die Aufgabe gehabt, eben nicht Schwerpunktschulen herauszugreifen, son­dern nach einem Stichprobenverfahren, mit einer Zufallsauswahl danach zu trachten, dass wir qualitative Daten bekommen, die auch repräsentativ sind. Und das funktioniert wie in Meinungsbefragungen nach der Methode der Zufallsstichprobe. Logischerweise werden in dem Fall auch SchülerInnen gefragt, die einen anderen Schwerpunkt haben, weil das Ziel ja ist, 15-Jährige in ihrer Gesamtheit zu beobachten beziehungsweise zu bewerten. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)

Frau Kollegin Brinek, Sie haben sich mit Ihren Ausführungen hier wissenschaftlich wirklich nachhaltig disqualifiziert! (Beifall bei den Grünen.)

21.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Brosz eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde,

zu TOP 21, Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (306 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichi­schen Schulwesens erlassen wird und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz sowie das Schulorganisationsgesetz geändert werden (BIFIE-Gesetz 2008) (380 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des öster­reichischen Schulwesens erlassen wird und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz sowie


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