Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 290

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24. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 464/A der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schul­unterrichtsgesetz – SchUG) geändert wird (383 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (282 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird (384 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 165/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung der schul­autonomen Tage (385 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 23 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mandak. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


22.04.49

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Als ich diesen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage betreffend das Schul­unterrichtsgesetz gesehen habe, habe ich gedacht: typisch Freiheitliche. Ich lese Ihnen vor, was da steht:

„Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeit­punkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache im Sinne des Abs. 1 lit. b soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen.“

Das ist der gesamte Antrag – nicht mehr und nicht weniger. Ein Kollege von der frei­heitlichen Fraktion hat dann gesagt – so in diesem Sinne –: schon wieder eine For­derung des Ausländer-Volksbegehrens umgesetzt. (Abg. Dr. Graf: Nein, das hat er nicht gesagt!) Genau, nämlich des „Österreich zuerst!“-Volksbegehrens. – Danke für die Berichtigung. Es bleibt gleich; beides war gleich grauslich, und auf keines von beiden können Sie stolz sein. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Mich hat es dann wirklich „hergebeutelt“, als ich erkannt habe, dass das ein Antrag der SPÖ ist. Das muss ich Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, tatsächlich sagen. (Abg. Mag. Donnerbauer: Wir sind nicht dabei?)

Wenn dann Kollege Mayer im Zuge seiner Argumentation im Ausschuss meint, das sei ja nur eine Schlagzeile, eigentlich sei das ganz anders gemeint, dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieser Satz, den ich hier gelesen habe, das Einzige ist, das Sie hier und heute fixieren, festschreiben und als Gesetz definieren. (Abg. Dr. Jarolim: Er wird das erklären!) – Er wird es erklären. Diesen Satz braucht man nicht zu erklären, Herr Kollege Jarolim, der steht für sich. (Abg. Mayerhofer: Passt ja eh!) Sie schieben die Verantwortung dafür, dass die Kinder bei Schuleintritt Deutsch können, einzig und allein den Eltern zu.

 


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