Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 291

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Im Ausschuss ist ganz klar geworden, dass massive Kritik an den Ländern da ist, weil es nicht möglich ist, dass alle Kinder den Kindergarten besuchen können, weil die Rahmenbedingungen dafür im Kindergarten derzeit nicht gegeben sind. Aufgrund der Gruppengrößen ist es den KindergärtnerInnen von der Menge her einfach nicht möglich, den Kindern Deutsch beizubringen. Sie haben alle Hände voll damit zu tun, mit den „kleinen Hasen“ den Alltag zu gestalten. Der Kindergarten ist ja auch Bildungs­einrichtung, wie wir alle immer wieder betonen, aber was sollen die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner denn nicht noch alles nebenbei machen? Die Voraussetzungen dafür sind derzeit absolut nicht gegeben.

Ich möchte wissen, was Sie mit einem Kind tun, das erst nach seinem Schuleintritt nach Österreich kommt, das während der Schulzeit kommt, das in die zweite Klasse kommt und dessen Eltern nicht oder nicht gut Deutsch können. Was tun Sie mit diesen Kindern? Was wird dann passieren? (Abg. Scheibner: In einen Intensivkurs!) – Herr Kollege Scheibner, es gibt kaum Angebote für Deutsch-Kurse für Kinder. Wer wird diese Deutsch-Kurse bezahlen, frage ich Sie? (Abg. Dr. Brinek: In Schweden heißt das „Vorbereitungsschule“!) So, wie das jetzt definiert ist, haben die Eltern dafür die Verantwortung. Da wird es dann heißen: Der Förderunterricht ist Ihre Verantwortung. Zahlen, damit Ihr Kind überhaupt den Förderunterricht besuchen kann!

Der vorliegende Antrag zur Gesetzesänderung hat eine Mussbestimmung, nämlich dass die Eltern dafür Sorge zu tragen haben, dass die Kinder Deutsch können, und sieben Absichtserklärungen – die stehen dann in der Begründung –, nämlich: Der Bund kann und wird und soll die Rahmenbedingungen dafür schaffen, die dann in Zusammenarbeit mit den Ländern einmal in einer Artikel-15a-Vereinbarung fest­ge­schrieben werden.

Wir alle hier herinnen wissen, was eine Artikel-15a-Vereinbarung bedeutet, noch dazu, wo es um wesentliche Finanzmittel geht, wenn man die Forderungen der Begründung ernst nimmt. Ich bin gespannt, wie lange es dauern wird, bis Sie diese Artikel-15a-Vereinbarung auf dem Tisch liegen haben. Wenn alle Forderungen erfüllt und die Voraussetzungen gegeben sind, dann können wir gerne darüber sprechen, wie weit auch die Verantwortung bei den Eltern liegt. Dann ja, aber nicht nur. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.09.48

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um drei Materien.

Zum einen geht es um die neuerliche Festlegung der Terminisierung für die Nach­prüfungen auf Montag und Dienstag der ersten Schulwoche, weil man mit der Rege­lung der letzten Jahre nicht nur gute Erfahrungen gemacht hat.

Zweitens geht es um die Neuregelung der schulautonomen Tage, weil es da immer wieder Probleme bei Familien mit mehreren Kindern, die in unterschiedlichen Schulen waren, gegeben hat. Es werden jetzt zwei der fünf schulautonomen Tage zentral im Bun­desland festgelegt, und die restlichen drei Tage können weiterhin von jeder Schule individuell festgelegt werden.

Zum zentralen Punkt dieser Materie, zu dem von Frau Kollegin Mandak ange­sproche­nen Einstieg in die vorschulische Bildung, der wir ja immer wieder große Bedeutung beimessen – jedenfalls Teile von uns –, wenn es darum geht, Konsequenzen aus der


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