Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 292

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PISA-Studie, aus Studien über die Leseförderung zu ziehen: Wir sehen, dass die vor­schulische Förderung für die Kinder besonders positive Auswirkungen hat. Wir sehen den heutigen Schritt als Einstieg über die Sprachförderung. Die Sprachförderung ist sehr wichtig, Sprache ist der Schlüssel zur Kultur.

Jene Passage, Sabine, die du so besonders hervorgehoben hast, hast du, denke ich, schon sehr polemisch kritisiert. Man kann sie fürs Erste so lesen, wie du das dar­gestellt hast, aber im Wesentlichen ist sie ein Hebel, um eben diesen ersten Schritt zu einer verpflichtenden Vorschulförderung auch zu verankern. Es ist nicht so, wie du das dargestellt hast, dass dem nichts gegenübersteht. Dem steht zum Beispiel gegenüber, dass die Mittel für die Sprachförderung deutlich aufgestockt werden. Den bisher kargen 500 000 € für die Sprachförderung werden jetzt 5 Millionen € gegenüberstehen.

Das Angebot wird ausgebaut, und ab dem kommenden Schuljahr werden ent­sprechende Angebote auch dieser Verpflichtung gegenüberstehen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann ist der Nächste. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Hat das eine Bedeutung, dass die Kollegin Brinek zu diesem Tagesordnungspunkt nicht spricht? – Abg. Scheibner: Das müsst ja ihr wissen in der Koalition!)

 


22.12.29

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf das Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird. Die Novelle regelt die Wiederholungs­prüfungen, sie regelt auch die schulautonomen Tage. – Wir Freiheitlichen werden dem zustimmen, ich möchte allerdings schon anmerken, es gibt da ein Sprichwort: Die Berge kreißten und ein Mäuslein ward geboren! – denn für diese Änderungen braucht man keine Zweidrittelmehrheit.

Wir unterstützen auch ausdrücklich den Abänderungsantrag, der bereits erwähnt wor­den ist, der von den Regierungsparteien eingebracht worden ist und auch schon im Unterrichtsausschuss für Diskussionen gesorgt hat. Dieser Abänderungsantrag legt fest – und das ist vernünftig –, dass die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichts­sprache so weit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen.

Meine Damen und Herren, es wird doch niemand bestreiten, dass das eine logische und vernünftige Forderung ist. Dass die Parteien ÖVP und SPÖ da auch lernfähig sind, ist erfreulich, denn natürlich haben wir das schon vor über einem Jahrzehnt in dem bereits angesprochenen Volksbegehren „Österreich zuerst!“ gefordert.

Dass jemand, der eine Schule besucht und am Regelunterricht teilnehmen will, auch die jeweilige Landessprache beherrscht, das ist deshalb selbstverständlich für uns, weil auch Österreicher, die auswandern, zum Beispiel in die USA oder nach Argentinien, schauen müssen, dass sie dort nicht nur einen Job bekommen, sondern dass ihre schulpflichtigen Kinder auch sofort die fremde Sprache lernen.

Dass die Eltern in die Pflicht genommen werden, das halten wir für völlig in Ordnung. Nehmen Sie einmal Abschied von der Illusion, dass der Staat sich um alles kümmern kann! Natürlich ist die Bildung auch Aufgabe der Eltern.

Dass fremdsprachige Schüler so rasch wie möglich Deutsch lernen müssen ist aus unserer Sicht eine unverzichtbare Voraussetzung für eine echte Integration. Sie müs­sen so rasch wie möglich Deutsch lernen, damit auch der Lernfortschritt für die österreichischen Kinder – und das sage ich mit aller Deutlichkeit – nicht gefährdet wird.


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