Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 293

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Wir haben in Graz bereits Schulen, wo sich die Eltern bei uns beschweren, dass die Kinder dort nichts mehr lernen, weil der Anteil der Nicht-Deutschsprachigen zu groß ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wer die Bildung von sogenannten Parallelgesellschaften befür­wortet, der wird aus ideologischen Gründen natürlich gegen einen solchen Antrag sein und der nimmt dann aber auch ganz bewusst in Kauf, dass wir über kurz oder lang ähnliche Verhältnisse vorfinden wie in den Vorstädten von Paris. Und genau das ist es, was wir Freiheitliche, aber zum Glück auch die große Koalition nicht wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

22.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Eisenschenk ist der Nächste. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.15.47

Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die derzeitige Regelung, dass in den BMS keine Schul­nachrichten ausgestellt werden, wurde mit der guten Absicht beschlossen, die Schülerinnen und Schüler zu entlasten. Die Erfahrung aus der Unterrichtspraxis hat jetzt gezeigt, dass eine Korrektur dieser Regelung notwendig ist. Erfolgreiche Schüler haben verlangt, dass sie auch einen entsprechenden Nachweis ausgestellt bekommen, damit sie diesen ihren persönlichen Bewerbungsunterlagen beifügen können. Auch die Wirtschaft hat immer wieder den Wunsch artikuliert, dass Zeugnisse ausgestellt werden. Die Schulen haben sich mit einer inoffiziellen Lösung beholfen und sozusagen inoffizielle Notenbestätigungen ausgestellt. Daher ist diese Korrektur, die heute hier zur Beschlussfassung vorliegt, sinnvoll.

Ich möchte aber vorschlagen, dass wir auch über die BHS nachdenken. Auch bei den BHS gilt sinngemäß dasselbe wie bei den BMS. Es ist allerdings das zweite Semester kürzer als bei den BMS, aufgrund der Osterferien entsteht ein noch viel größerer Druck im Zusammenhang mit Schularbeiten, Tests und so weiter. Daher schlage ich vor, darüber nachzudenken, ob man die Semesterregelung überhaupt auflöst. Es ist in meinen Augen pädagogisch durchaus sinnvoll, wenn man das in Einklang bringt mit der Leistungsbeurteilungsverordnung, damit die Schüler nicht nur eine Möglichkeit haben, Prüfungen oder Schularbeiten zu wiederholen. Ich halte es aus pädagogischen Gründen für absolut wert, das zu überprüfen.

Soweit ich weiß, wird der nun vorliegende Gesetzentwurf von allen Fraktionen mitge­tragen. Ich lade Sie ein, ebenso weiterführend über die BHS nachzudenken. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist Frau Abgeordnete Haubner zu Wort gemeldet. 3 Minuten gewünschte Redezeit; Restredezeit des BZÖ: 8 Minuten. – Bitte.

 


22.17.59

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die nunmehrigen Verhandlungsgegenstände beinhalten Vorlagen bezüglich Schulnachrich­ten für BMS. – Das finde ich sinnvoll.

Die Wiederholungsprüfungen können wieder etwas flexibler und situationsbezogener gestaltet werden. – Ebenfalls positiv.

Die autonome Festlegung von zumindest zwei von fünf schulfreien Tagen ist zwar ein Kompromiss, wir können dem aber trotzdem zustimmen.

 


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