Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 295

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die zukünftigen Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen eine qualita­tiv hochwertige Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen erhalten, dass genü­gend Pädagoginnen und Pädagogen ausgebildet und den Kindergärten zu Verfügung gestellt werden und dass die Erstellung eines nationalen Bildungsplanes für den Kindergarten mit Schwerpunkt auf Sprachförderung umgesetzt wird. Entsprechen­de Gesetzesentwürfe sind zu erstellen und so rasch wie möglich dem Nationalrat zuzuleiten.“

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Wir sagen ja dazu, dass Kinder, bevor sie in die Schule kommen, die deutsche Sprache können müssen. Wir sagen ja zur Verantwortung der Eltern, aber mit den besten Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

22.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Sie haben alle drei Ent­schließungsanträge ordnungsgemäß eingebracht; sie sind auch ausreichend unter­stützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen betreffend verpflichtendes, kostenloses Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungs­vorlage (281 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (382 d.B.)

Bildung muss bereits im Kindergarten beginnen!

Hier soll der Grundstein für einen lebenslangen Lernprozess gelegt werden. Dabei muss der Schwerpunkt auf kindergerechte Vermittlung von Inhalten  und Bildung gelegt werden, wobei die Sprachvermittlung und die Sprachförderung bei allen Kindern im Fordergrund stehen muss.

Ebenfalls sollen die Kinder auf den Schuleintritt bestmöglich vorbereitet werden, sodass der Übergang vom Kindergarten in die Schule, der ein bedeutungsvoller Ein­schnitt im Leben eines Kindes mit vielen neuen sozialen und strukturellen Anfor­derungen darstellt, sich so leicht und einfach wie möglich für die Kinder gestaltet.

Damit alle Kinder, unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Eltern, in den Genuss dieser Leistungen kommen können und dadurch auch gleiche Chance bei Schul­beginn, auch was die sprachliche Kompetenz betrifft, erhalten soll das letzte  Kinder­gartenjahr verpflichtend besucht werden, wobei die Kosten dafür vom Bund getragen werden müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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