Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 21

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Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es werden so viele Gerüchte gestreut, und ich möchte Sie daher fragen: Schützt der neue Reformvertrag wirklich auch das österreichische Wasser?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Auch hier ist keine Veränderung. (Abg. Ing. Westenthaler: Die „Neutralität des Wassers“! – Heiterkeit beim BZÖ.) Hohes Haus! Frau Präsidentin! Es ist mir ein ernstes Anliegen, den massiven Gerüchten, die hier verbreitet werden, entschieden entgegenzutreten. Es ist das ganz einfach unrichtig! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Lesen Sie selbst den Artikel 175 im EU-Vertrag! Das ist die Regelung, um die es geht und die uns allen die Einstimmigkeit im Bereich des Wassers vorschreibt. Hier hat sich nichts geändert, hier wird sich nichts ändern, hier ist Einstimmigkeit vorgeschrieben und damit eine Vetomöglichkeit Österreichs und jedes anderen Mitgliedstaates vorge­sehen.

Im Gegenteil: Was sich durch den Reformvertrag verbessert, ist, dass wir eine ausdrückliche Festlegung der Zuständigkeit, eine Anerkennung der Zuständigkeit der regionalen und kommunalen Einheiten im Bereich der Daseinsvorsorge, also der öffentlichen Dienstleistungen in diesem Bereich haben. Wenn Sie so wollen, ist das eine zusätzliche Absicherung der Bestimmungen, die im Artikel 175 enthalten sind. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Scheibner, bitte.

 


Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Außenministerin! Die SPÖ-geführte große Koalition unter Viktor Klima hat 1998 die österreichische Bundesverfassung geändert. Laut Artikel 23f ist es für das österreichische Bundesheer möglich, in Kampf­einsätze zur Friedensschaffung auch ohne UNO-Mandat einzutreten.

Sind Sie der Meinung, wie etwa Professor Mayer und andere Verfassungsrechtler, dass dadurch die österreichische Neutralität de facto aufgehoben worden ist und sich deshalb die Frage jetzt beim Reformvertrag gar nicht mehr stellt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Die österreichische Verfassungslage ist unverändert. Herr Abgeordneter, Sie haben auf Artikel 23f hingewiesen. Er umfasst das gesamte Spektrum der soge­nannten Petersberger Aufgaben, die zur Friedenssicherung, notfalls auch zur Frieden­schaffung eine entsprechende Vorgangsweise vorsehen, über die wir in Österreich jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften befinden. Das heißt, wir können nicht ge­zwungen werden, uns in irgendeiner Weise an einer militärischen Aktion zu beteiligen, der wir nicht auch selbst zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Rosenkranz, bitte.

 


Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Bundesministerin! „Dauernd neutral“ nennt man einen Staat, der verpflichtend erklärt, dauerhaft, ein für allemal, an keinen kriegerischen Auseinandersetzungen anderer Staaten teilzunehmen. – So Harald Stolzlechner, Professor für Verfassungsrecht.

Sie sagen gegenüber der Zeitung „Die Presse“ vom 3. Dezember: „Wir werden auch künftig in jedem Einzelfall entscheiden, ob und auf welche Art und Weise wir im Falle der Beistandsgarantie Hilfe leisten.“

 


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